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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 75/1998 vom 20.02.1998
Standorte der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW
Das Innenministerium NW hat der Geschäftsstelle das nachfolgend wiedergegebene Schreiben vom 19.12.1997 übermittelt:
"Die Zahl der Studierenden ist von 7.250 im Studienjahr 1992 auf 4375 im Studienjahr 1997 zurückgegangen. Die Prognose für die nächsten Jahr läßt nach Befragung der Abnehmer erwarten, daß die Zahl von etwa 4000 Studierenden pro Studienjahr nicht mehr überschritten wird. Durch den Rückgang der Studentenzahlen um 40 % sind die derzeitigen 10 Abteilungsstandorte nicht mehr zu rechtfertigen.
Der Entscheidungsfindung über die zu schließenden Standorte habe ich die von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW vorgeschlagenen Kriterien wie
- Qualität der Lehre
- Sozialverträglichkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Strukturfragen und
- Realisierungshindernisse
zugrunde gelegt. Aufgrund dieser Vorgaben, insbesondere unter strukturpolitischen Gesichtspunkten sowie unter Ausnutzung der personellen und sächlichen Ressourcen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und einer gewünschten Verzahnung von Theorie und Praxis beabsichtige ich, das "5+1 Modell" umzusetzen. Die Abteilungen
- Bielefeld
- Münster
- Köln
- Gelsenkirchen
- Duisburg und
- Hagen
sollten erhalten bleiben. Die Abteilungen
- Soest
- Dortmund
- Wuppertal und
- Düsseldorf
sollen geschlossen werden.
In die noch zu erlassende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vom 19.05.1976 (Mbl. NW. S. 203) würde für die aufzulösenden Abteilungen eine Übergangsfrist bis zum 31.08.1999 aufgenommen. Dadurch hätten die Einstellungsjahrgänge 1995 und 1996 die Möglichkeit, ihr Studium an den bisherigen Abteilungen zu beenden. Darüber hinaus wäre für die personalwirtschaftlich zu treffenden Entscheidungen eine ausreichende Vorlaufzeit gegeben. Ab 01.09.1998 würde die Zuweisung der Studierenden des Einstellungsjahrgangs 1998 bereits nach dem "5+1 Modell" erfolgen.
Ich darf darauf hinweisen, daß die Abstimmung mit dem Senat der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und den beteiligten Ressorts noch nicht abgeschlossen ist."
Wir bitten um Beachtung.
Az.: N I/1 046-11