Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 260/2023 vom 19.04.2023
Start der 6. Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) hat uns gebeten, über den Start der 6. Bewerbungsrunde für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu informieren. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Kulturformen aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Wissen. Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind insbesondere Vorschläge willkommen, welche die Reichhaltigkeit städtischer Kultur oder die Prägung Deutschlands als Einwanderungsland sichtbar machen.
Bis zum 31. Oktober 2023 können Kulturtraditionen und -formen für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe vorgeschlagen werden. Vorschläge müssen über ein Online-Formular in dem Bundesland eingereicht werden, in dem die für die Bewerbung verantwortliche Person oder Organisation ansässig ist. An dem anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der DUK beteiligt.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes seit 2013 an. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur. Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes als Verzeichnis auf nationaler Ebene zeigt, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert werden und würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen zum Erhalt immateriellen Kulturerbes.
Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie Links zu den Formularen und Länder-Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen UNESCO Kommission
Az.: 43.0.1-008/001