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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 88/2014 vom 20.01.2014
Start des Flächenpools NRW im Frühjahr 2014
Im Zuge der Beratung des am 18.12.2013 beschlossenen Landeshaushaltes 2014 hat der Landtag die Forderung des StGB NRW aufgegriffen und den Flächenpool NRW — anders als ursprünglich im Haushaltsplanentwurf vorgesehen - mit einem eigenen Haushaltsansatz ausgestattet. Damit ist die Aufnahme des Regelbetriebs im Frühjahr diesen Jahres für dieses innovative Instrument der Flächenentwicklung gesichert.
Ziel des Flächenpools ist es, neue Nutzungsperspektiven für vorgenutzte Flächen zu entwickeln und diese umzusetzen. Die in der Pilotphase erzielten Aktivierungserfolge belegen die große Bereitschaft von Eigentümern und Kommunen zu diesem Mobilisierungsprozess, der eine vertragliche Bindung der beteiligten Akteure und eine Finanzierungsbeteiligung erfordert. Da in diesem Verfahren nicht mehr die Flächen einzelner Akteure, sondern alle Flächen einer Kommune oder eines Stadtteils, unabhängig davon, wer Eigentümer ist oder wie die Fläche vorher genutzt wurde, auf ihre Entwicklungs- und Reaktivierungspotenziale untersucht werden, liefert der Flächenpool sowohl für eine einzelne, herausragende Brache als Ankerprojekt als auch für die Vielzahl von kleineren und mittleren Flächen städtebauliche Lösungen und kann so in seiner Gesamtheit die erforderliche Breitenwirkung für die Entwicklung einer Gemeinde oder eines Quartiers erzeugen.
Im Zuge der Beratung des Entwurfs des Landeshaushalts hatte der StGB NRW eine solide Finanzierungsbasis für den Flächenpool NRW durch einen eigenen Haushaltsansatz gefordert. Bislang war im Haushaltsplanentwurf lediglich ein Zufließvermerk aus eingesparten Mitteln der Städtebauförderung vorgesehen, der den Aufbau eines gesicherten Regelbetriebs für dieses Instrument der Flächenentwicklung nicht zugelassen hätte. Dem ist der Landtag dahingehend gefolgt, dass er für das Jahr 2014 eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 1,8 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe aufgenommen hat. Von der Verpflichtungsermächtigung werden jeweils 720.000 Euro in den Jahren 2015 und 2016 und weitere 360.000 Euro im Jahr 2017 fällig.
Nachdem die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen war, war die Überführung des Flächenpools in den Regelbetrieb bislang am ungeklärten Finanzrahmen gescheitert. Mit den nunmehr veranschlagten Haushaltsmitteln wird es möglich, jährlich ca. 10 bis 15 Kommunen in den Flächenpool aufzunehmen. Dazu werden die mit seiner Durchführung beauftragten BEG NRW und NRW.Urban im 1. Quartal dieses Jahres ein Aufrufverfahren durchführen, um die teilnehmenden Kommunen zu ermitteln. Hierüber wird die StGB NRW-Geschäftsstelle zu gegebener Zeit berichten.
Az.: II gr-ko