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StGB NRW-Mitteilung 6/2022 vom 25.01.2022
Startschuss für neue EU-Asylagentur
Die neue Asylagentur der Europäischen Union hat am Mittwoch im Rahmen eines gestärkten Mandats ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll dazu beitragen, dass Asylentscheidungen zeitnah und in rechtlicher Weise getroffen und die Aufnahmestandards EU-weit angeglichen werden. So soll für eine einheitlichere Entscheidungsfindung und stärker aufeinander abgestimmte Asylsysteme der Mitgliedstaaten gesorgt werden. Eine neue Reserve von 500 Experten wird es der Agentur ferner ermöglichen, die nationalen Asylsysteme, die mit einer großen Zahl von Fällen konfrontiert sind, wirksamer zu unterstützen. Der DStGB begrüßt, dass mit der Asylagentur ein weiterer Schritt des neuen Migrations- und Asylpakets umgesetzt wird. Dies muss aber auch für die weiteren Maßnahmen des Paketes gelten, zum Beispiel eine effektivere Rückführungspolitik, die gerechte Verteilung der Geflüchteten und die illegale Sekundärmigration innerhalb der EU.
Die neue Agentur ist ein Ergebnis des neuen Migrations- und Asylpakets. Nachdem im Mai 2021 eine Einigung über die Richtlinie über die Blaue Karte erzielt worden war, ist die Asylagentur der zweite Legislativvor-schlag, der im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets realisiert wird. Auch operative Aspekte werden bereits umgesetzt: Dazu zählen die verstärkten Arbeiten im Hinblick auf die externe Dimension der Migrationspolitik, eine stärkere Koordinierung bei Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen sowie der Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache. Die Verhandlungen über die verbleiben-den Legislativvorschläge werden im Europäischen Parlament und im Rat fortgesetzt.
Im Jahr 2022 wird die neue Agentur EU-Mittel in Höhe von 172 Mio. Euro erhalten und acht Maßnahmen (in Belgien, Griechenland, Italien, Lett-land, Litauen, Malta, Spanien und Zypern) zur Unterstützung der Asyl- und Aufnahmebehörden der Mitgliedstaaten einleiten. Knapp 2000 Mit-arbeiter sollen daran mitwirken. Aufbauend auf den Erfahrungen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird die neue Agentur dank ihres gestärkten Mandats folgende Aufnahmen übernehmen:
• Effizientere Asylsysteme durch stärkere operative und technische Unterstützung der
Mitgliedstaaten, einschließlich Schulungen (insbesondere zu den Aufnahmebedingungen),
Vorsorgemaßnahmen, Informationsanalyse und Informationsaustausch.
• Eine Reserve von 500 Experten (einschließlich Sachbearbeiter, Dolmetscher sowie
Aufnahmespezialisten) kann auf Ersuchen der Mitglied-staaten als Teil der Asyl-
Unterstützungsteams rasch entsandt werden. Die Experten der Agentur werden die Aufgabe
haben, das gesamte administrative Asylverfahren für die Entscheidung durch nationale
Behörden vorzubereiten und in der Rechtsbehelfsphase Unterstützung zu leisten.
• Einheitliche und fundierte Entscheidungsfindung durch die Entwicklung operativer
Standards, Leitlinien und bewährter Verfahren für die Umsetzung des Asylrechts der Union.
• Größere Konvergenz der Anerkennungsquoten durch die Erarbeitung von Länderleitfäden zu
den Herkunftsländern, die die Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Asylanträgen
berücksichtigen sollten.
• Künftige bessere Überwachung und Berichterstattung über die Asyl- und Aufnahmesysteme
der Mitgliedstaaten, die es der Agentur er-möglichen wird, die operative und technische
Anwendung des EU-Asylrechts zu überwachen, um in vollem Einklang mit dem EU-Recht eine
einheitlichere Praxis in ganz Europa zu gewährleisten.
• Kapazitätsaufbau in Drittländern zur Verbesserung der Asyl- und Aufnahmesysteme und zur
Unterstützung der Neuansiedlungsregelungen der EU und der Mitgliedstaaten auf der
Grundlage auf der bestehen-den Zusammenarbeit mit UN-Agenturen.
• Ein unabhängiger Grundrechtsbeauftragter und ein neuer Beschwerdemechanismus werden
den Schutz der Rechte der Asylbewerber gewährleisten.
(Quelle: Europäische Kommission)
Anmerkung des DStGB und des StGB NRW
Der DStGB und der StGB NRW begrüßt, dass mit der Asylagentur ein weiterer Schritt des neuen Migrations- und Asylpakets umgesetzt wird. Es müssen aber auch die weiteren Maßnahmen des Paketes umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für eine effektivere Rückführungspolitik, die gerechte Verteilung der Geflüchteten in die EU sowie die Reform des Dublin-Verfahrens mit einem System der Solidarität. Damit wird zwar jeder Mitgliedsstaat in die Pflicht genommen, einen Beitrag zu leisten, er entscheidet jedoch zunächst selbst, ob durch die Aufnahme von Geflüchteten oder etwa durch eine finanzielle Beteiligung. Der DStGB hält es weiter für notwendig, dass die Staaten, die mehr Flüchtlinge aufnehmen, dafür mehr EU-Finanzmittel für die Unterbringung und Integration erhalten müssen. Zudem müssen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um dem Anstieg der illegalen Sekundärmigration innerhalb der EU sowie der illegalen Grenzübertritte in die EU zu begegnen.
Quelle: DStGB Aktuell 0322 vom 21.01.2022
Az.: 16.1.1-014/001