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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 59/2004 vom 03.12.2003
Stationierungskonzept der Bundeswehr
Der Bundesminister der Verteidigung hat in einer Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr im Oktober 2003 erläutert, daß das bisherige Stationierungskonzept der Bundeswehr nicht mehr aufrecht erhalten werden könne. Neben militärischen müßten zukünftig ausschließlich betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte für Stationierungsentscheidungen ausschlaggebend sein. Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Christian Schramm, hat daraufhin Ende November 2003 Bundesminister Dr. Struck in einem Schreiben darauf hingewiesen, daß jede Veränderung der Stationierung der Bundeswehr für die betroffenen Standortgemeinden von grundlegender Bedeutung ist. Im einzelnen führte Präsident Schramm aus:
"Die Struktureffekte für die Region waren durchaus bewußt angestrebt worden, um der Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft Ausdruck zu geben. Zukünftig soll nur noch die Perspektive der Bundeswehr Geltung haben, was die Lockerung der engen Verbindung von Standortgemeinden und Bundeswehr zur Folgen haben wird. Die Nachteile einer Stationierung für die Gemeinden könnten weniger Akzeptanz finden.
Deshalb ist es erforderlich, daß die Kriterien der Bundeswehr für die Standortgemeinden frühzeitig transparent dargelegt werden. Der DStGB sieht daher Erläuterungsbedarf hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte, an denen das zukünftige Stationierungskonzept orientiert sein soll. Nur wenn die Kriterien hierfür in einem transparenten Verfahren aufgestellt werden und ihre Anwendung nachvollziehbar ist, ist es für die betroffenen Stnadortgemeinden möglich, zum Ziel einer wirtschaftlich effizienten Stationierung beizutragen. Auch lassen sich nur so sachfremde Interessen ausschließen. Hierzu zählen auch die Interessen einzelner Länder, einer kostenaufwendigen Regionalentwicklungspolitik die Beibehaltung von Bundeswehrstandorten mit ihren Struktureffekten vorzuziehen.
Für die Standortgemeinden, auch für diejenigen, deren Standort zukünftig aufgelöst werden soll, ist es für eine zukünftige Entwicklungsperspektive von sehr großer Bedeutung, mit Ihnen und Ihrem Haus in einen Dialog einzutreten. Bitte bedenken Sie, daß die örtliche Wirtschaft vieler Standortgemeinden in vielerlei Beziehung eng mit der Bundeswehr verbunden ist und der Abzug für die Bevölkerung tiefgreifende finanzielle und soziale Folgen hat. Es wäre bedauerlich, wenn die betroffenen Standorte aus der Presse von der Entscheidung zur Auflösung des Standortes erfahren müßten. Eine ruhige Diskussion über die perspektivische Entwicklung ist dann nicht mehr möglich, wenn die Standortgemeinden nicht einen gewissen Informationsvorrang vor der Öffentlichkeit haben."
Az.: III 155 - 60