Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 445/2011 vom 12.09.2011
Statistik zum Elterngeld
Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben fast 153 000 Mütter und über 38 000 Väter für ihre zwischen Januar und März 2010 geborenen Kinder Elterngeld in Anspruch genommen. Dies sind 2,5 % mehr Leistungsbezieher als ein Jahr zuvor. Die Zahl der geborenen Kinder ist im gleichen Zeitraum um 1,3 % gestiegen. Der anhaltende Trend an steigenden Geburtenzahlen wird zur Folge haben, dass mehr Betreuungsplätze für Kleinstkinder benötigt werden.
Grund für die gestiegene Inanspruchnahme des Elterngelds ist, dass immer mehr Väter zeitweise ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Die sogenannte Väterbeteiligung (Anteil der Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat) lag für im ersten Quartal 2010 geborene Kinder bei 24,4 %. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ist dies ein Anstieg um 1,4 Prozentpunkte. Bei Müttern liegt die Quote weiterhin konstant bei 96 %.
Annähernd jeder dritte Vater (31 %) hat das Elterngeld unmittelbar nach der Geburt, das heißt im ersten Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen. Weitere rund 12 % der Väter bezogen im zweiten oder dritten Lebensmonat des Kindes erstmals Elterngeld. Mehr als jeder fünfte Vater (22 %) erhielt das Elterngeld erstmals im zwölften oder 13. Lebensmonat des Kindes. Durchschnittlich nahmen Väter 3,4 Monate lang Elterngeld in Anspruch. Mütter bezogen das Elterngeld mit nur wenigen Ausnahmen direkt nach der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von durchschnittlich 11,7 Monaten.
Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhielten im ersten Bezugsmonat bundesweit durchschnittlich 1.182 Euro Elterngeld und damit über ein Drittel (36 %) mehr als die vor der Geburt erwerbstätigen Mütter (868 Euro). Väter und Mütter, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhielten durchschnittlich 329 Euro Elterngeld. Neben dem Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro sind darin auch mögliche Geschwister- und/oder Mehrlingszuschläge enthalten.
Az.: III 820-3