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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 559/1997 vom 20.11.1997
Statistische Daten über das Staatsdefizit bei der EU-Wirtschafts- und Währungsunion
Hinsichtlich der mit der termingerechten Bereitstellung der Statistischen Daten über das Staatsdefizit für die Entscheidung über die Mitglieder der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hat sich das Statistische Bundesamt mit Schreiben vom 24.10.1997 mit folgender Bitte an die Städte und Gemeinden gerichtet:
"Im nächsten Jahr entscheidet der Ministerrat der Europäischen Union anhand der Daten des Jahres 1997, welche Staaten die Bedingungen zur Teilnahme an der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfüllen. Ende Februar 1998 muß das Statistische Bundesamt an die EU-Kommission u.a. Daten über das Maastrichtkriterium Staatsdefizit in Deutschland im Jahr 1997 liefern.
Wichtigste Quelle für die aktuelle Berechnung des Staatsdefizits nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen sind die vierteljährlichen Kassenstatistiken der öffentlichen Haushalte.
Die amtliche Statistik wird im Jahr der Entscheidung über die Teilnahme an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion alles daran setzen, möglichst früh eine möglichst breite Datenbasis bereitzustellen und damit eine Berechnung des Staatsdefizits sicherzustellen, die mit einem Minimum an Schätzanteilen auskommt. Statistisches Bundesamt und die Statistischen Landesämter bitten daher gemeinsam, die Kassendaten für das 4. Quartal 1997 unmittelbar nach Fertigstellung des Kassenabschlusses, spätestens jedoch bis 15. Januar 1998 an die Statistischen Landesämter zu melden.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken sich Statistisches Bundesamt und Statistisches Landesamt."
Aus Sicht der Geschäftsstelle handelt es sich hierbei um ein durchaus berechtigtes Anliegen, das seitens der Städte und Gemeinden erfüllt werden sollte.
Az.: V/3-960-00