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StGB NRW-Mitteilung 593/2018 vom 27.11.2018
Mehr registrierte Schutzsuchende bundesweit im Jahr 2017
Am 31.12.2017 waren nach dem Statistischen Bundesamt bundesweist 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 83 000 (+5 %). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).
Zu den registrierten Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR zum Jahresende 2017 rund 349 000 Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren 226 000 weniger als Ende 2016 (-39 %). Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden ging damit von 36 % auf 21 % zurück.
Zum Jahresende 2017 stammten die meisten von ihnen aus Afghanistan (84 000), dem Irak (38 000) und Syrien (28 000). Die Abarbeitung anhängiger Asylverfahren und die rückläufige Zahl neuer Asylanträge haben vor allem zu einer deutlich geringeren Anzahl syrischer Schutzsuchender mit offenem Schutzstatus geführt (-71 %). Den größten Zuwachs an Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus verzeichnete das AZR bei türkischen Staatsangehörigen, deren Zahl von 7 500 am Jahresende 2016 auf rund 10 400 am 31.12.2017 stieg.
Rund 1,2 Millionen Schutzsuchende verfügten 2017 über einen anerkannten Schutzstatus und damit über einen humanitären Aufenthaltstitel. Das waren 287 000 mehr als im Vorjahr (+33 %). Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden stieg von 54 % auf 69 %. Rund 61 % der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus sind Staatsangehörige aus Syrien (476 000), dem Irak (127 000) oder Afghanistan (105 000).
Der Schutzstatus von anerkannt Schutzsuchenden war zumeist zeitlich befristet (77 %). Auch 2017 war die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention weiterhin der häufigste Schutztitel unter den anerkannt Schutzsuchenden (44 %). Allerdings stieg der Anteil subsidiär Schutzberechtigter von 10 % Ende 2016 auf 17 % Ende 2017.
Mehr abgelehnte Schutzsuchende
178 000 Schutzsuchende waren nach einem negativen Bescheid im Asylverfahren mit abgelehntem Schutzstatus registriert. Das waren 23 000 mehr als Ende 2016 (+15 %). Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden stieg damit von 10 % auf 11 %. Bei der großen Mehrheit der abgelehnt Schutzsuchenden war die Abschiebung durch eine Duldung vorübergehend ausgesetzt (78 %). Abgelehnte Schutzsuchende kamen zumeist aus Afghanistan (16 000), Serbien (14 000) und Albanien (12 000).
Die Zahl der abgelehnten Schutzsuchenden aus Westafrika hat sich gegenüber 2016 beinahe verdoppelt (+98 %). Aus Europa kamen hingegen weniger Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus. Dies ist vor allem auf einen Rückgang bei Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina (-22 %), Albanien (-20 %), Serbien (-20 %), Kosovo (-16 %), Mazedonien (-18 %) und Montenegro (-12 %) zurückzuführen.
Als Schutzsuchende werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet, die sich nach Angaben des AZR aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,
- die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
- denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
- die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen zu Schutzsuchenden sind nach dem Statistischen Bundesamt die Unterschiede zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu beachten. Grundlegend für die Abgrenzung beider Statistiken sind zum einen definitorische Unterschiede und zum anderen die Unterscheidung zwischen Auswertungen bezogen auf einen Stichtag (Bestandsgröße) und der auf einen Zeitraum bezogenen Darstellung von Entscheidungen im Asylverfahren (Flussgröße) sowie zeitliche Diskrepanzen zwischen diesen Entscheidungen und der Erfassung der daraus resultierenden Aufenthaltstitel im AZR. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 457 des Statistischen Bundesamtes vom 23.11.2018)
Az.: 16.01.005