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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 335/2004 vom 22.04.2004
Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben
Die Geschäftsstelle hatte zuletzt in den Mitteilungen für den Monat Mai 2003 (lfd. Nr. 370/2003) über die Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben informiert. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Schreiben vom 22. März 2004 mitgeteilt, daß für das Schuljahr 2004/05 unverändert 1.300 Zeitbudget-Stellen zur Zuweisung an die Schulen für die Wahrnehmung besonderer pädagogischer Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Zweckbindung entspreche weiterhin den mit Runderlaß vom 18.02.2003 getroffenen Regelungen. Eine Veränderung ergebe sich hinsichtlich der Stellenzuweisung für BUS (Betrieb und Schule) und Sprachförderung 5/6 an Hauptschulen und Gesamtschulen. Um nach dem Wegfall der vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW geförderte Maßnahme Betrieb und Träger (BUT) die erforderlichen Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler im letzten Pflichtschuljahr anbieten zu können, werde das BUS-Projekt ausgeweitet und ein sog. Swing eingerichtet. Dieser ermögliche bei Bedarf die Bereitstellung zusätzlicher BUS-Stellen durch maßvolle Kürzungen im Bereich der Sprachförderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Hauptschulen und Gesamtschulen. Dadurch bleibe die Stellenzuweisung für BUS und Sprachförderung an Hauptschulen und Gesamtschulen gegenüber dem Schuljahr 2003/04 in der Summe unverändert.
Um die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen, werde für die Einrichtung von BUS-Gruppen eine Mindestgröße von 12 Schülerinnen und Schülern und eine Obergrenze von 15 Schülerinnen und Schülern festgelegt. Zur Gewährleistung angemessener Gruppengrößen würden benachbarte Schulen kooperieren.
Das Ministerium hat ferner darauf hingewiesen, daß alle Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben zweckgebunden einzusetzen sind. Die Zuweisung unterliege wie in der Vergangenheit der zeitlichen Befristung.
Az.: IV/2 214-7