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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 281/2003 vom 24.03.2003
Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben
Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, daß zur Unterstützung der zentralen bildungspolitischen Aufgaben und Anliegen in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2003/2004 neue Schwerpunkte beim Zeitbudget für besondere Aufgaben gesetzt werden. Die bisherigen Planstellenzuweisungen (503,5 Stellen im Schuljahr 2002/2003) für bis zum 01.08.2003 befristete Einzelprojekte hätten ihre Anschubfunktion erfolgreich erfüllt. Als Einzelprojekte sind genannt worden: Neue Formen des Lernens, Besondere Fördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf, Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe, Projekte in Verbindung mit kommunalen Entwicklungsvorhaben und die Stärkung von Schulen im kommunalen und regionalen Umfeld. Im Rahmen einer veränderten bildungspolitischen Akzentuierung würden ab dem 01.08.2003 Stellen aus dem Zeitbudget nur noch für folgende Entwicklungsbereiche bereitgestellt:
- Für die zusätzliche Sprachförderung in den Klassen 5 und 6, die im Schuljahr 2001/2002 begonnen wurde, werden den Hauptschulen 370 Stellen (bislang 240 Stellen) und den Gesamtschulen 208 Stellen (bisher 150 Stellen) zur Verfügung gestellt.
- Für das Projekt Betrieb und Schule, das ebenfalls seit dem Schuljahr 2001/2002 läuft, werden an den Hauptschulen 150 Lehrerstellen (bisher 120), an den Gesamtschulen 45 (bislang 35) und an den Sonderschulen 20 Stellen zur Verfügung gestellt.
- 100 Stellen erhalten die Sonderschulen zur gezielten Förderung der Berufsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsstörungen.
- Die Hauptschulen in NRW erhalten die Möglichkeit, zusätzlich 250 sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, um ihre Erziehungsarbeit zu stärken.
Die Einstellung von Sozialarbeitskräften wird zeitlich befristet (Haushaltsausweisung bis zum 31.07.2006). Das Angebot versteht sich aus der Sicht des Landes als zusätzliche Maßnahme zu den bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen von Sozialarbeitskräften in kommunaler Trägerschaft. Es ist angestrebt, durch diese Maßnahme möglichst eine flächendeckende Versorgung der Hauptschulen zu erreichen. Befristete Einstellungen sollen demnach insbesondere an Hauptschulen vorgenommen werden, die bisher über keine Sozialarbeitskraft verfügen. Die Bezirksregierungen sollen sicherstellen, daß bei der Zuweisung von Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben Schulen in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf vorrangig berücksichtigt werden.
Seitens der Geschäftsstelle ist eine Beschränkung auf Schulen, denen durch die Kommune keine Schulsozialarbeitskraft zur Verfügung gestellt worden ist, abgelehnt worden. Hiermit werden diejenigen Kommunen benachteiligt, die sich in der Vergangenheit schon engagiert mit der Materie auseinandergesetzt und selbst Schulsozialarbeiter angestellt hätten.
Az.: IV/2-214-7