Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 242/2004 vom 22.03.2004

Stellungnahme zu Gemeindefinanzreform und Sofortprogramm

Die Präsidien von CDU und CSU haben am 8. März 2004 ihre am Vorabend getroffenen Beschlüsse zum Arbeits- und Steuerrecht veröffentlicht. Unter der Überschrift „Ein modernes Steuerrecht für Deutschland – Konzept 21“ geht das 27-seitige Papier, das unter www.cdu.de zur Verfügung steht, unter anderem auf die Gemeindefinanzreform und ein Sofortprogramm ein, das den öffentlichen Haushalten 10,65 Mrd. Euro an Mindereinnahmen bereiten würde.

Das Unionspapier befasst sich in seinem „Zehnten Leitsatz“ mit der Gemeindefinanzreform. Darin heißt es:

„Die Neuordnung des Steuerrechts eröffnet die Chance, mit der Einkommensteuerreform auch eine Reform der kommunalen Finanzen zu verbinden, die den Kommunen eine stetige und verlässliche Einnahmenbasis verschafft und ihnen ihre Eigenständigkeit sichert. Deshalb soll die Gewerbesteuer in enger Abstimmung mit den Kommunen durch eine wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer ersetzt werden, die eine quantitative und qualitative Kompensation bietet und zugleich eigene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eröffnet. Die aufwändige Einheitsbewertung des Grundbesitzes soll abgeschafft und die Grundsteuer in Abstimmung mit den Kommunen schnellstmöglich vereinfacht werden.

Die Versuche der Bundesregierung in den vergangenen Jahren, den Städten und Gemeinden wieder verlässliche Einnahmen zu sichern und sie gleichzeitig bei den Ausgaben zu entlasten, sind gescheitert. Die Union konnte zwar mit der Absenkung der Gewerbesteuerumlage eine Soforthilfe für die Kommunen durchsetzen. Diese kann jedoch nur vorübergehend die Finanznöte von Städte und Gemeinden lindern. An der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer dauerhaften Gemeindefinanzreform hat sich nichts geändert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Gemeindefinanzreform nur in enger Abstimmung mit den Kommunen möglich ist. Auf dem Weg zu einer tragfähigen Lösung werden vor allem die Stabilisierung der Einnahmen von Städte und Gemeinden und der Erhalt kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen. CDU und CSU beabsichtigen deshalb, in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Kommunen ein neues Konzept für die Gemeindesteuern zu entwickeln, das die Einführung einer wirtschaftskraftbezogenen Gemeindesteuer ebenso umfasst wie die Grundsteuer.“

Die Unionsparteien gehen davon aus, dass ihre steuerpolitische Gesamtkonzeption „nach Übernahme der Regierungsverantwortung“ in einem Regierungsprogramm umgesetzt werden soll. Im Falle eines vorzeitigen Scheiterns der Bundesregierung könne bereits zum 1. Januar 2005 ein „Sofortprogramm“ in Kraft treten. Am Ende des Unionspapiers wird eine Finanzierungsübersicht zu diesem „Sofortprogramm“ dargestellt. Darin heißt es:

 

Ein modernes Steuerrecht für Deutschland – Konzept 21
- Finanzierungsübersicht Sofortprogramm -
Beträge in Mio. Euro
Einkommensteuertarif-Senkung und Kindergrundfreibetrag- 22.200
Wegfall von Steuerbefreiungen+ 2.325
Einschränkung von Abzugsmöglichkeiten für Arbeitnehmer+ 1.500
Einschränkung von Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen
und Reduzierung von Abschreibungsmöglichkeiten
+ 4.675
Wegfall sonstiger Ausnahmetatbestände+ 2.950
Einschränkung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen+ 900
Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge- 800
Nettoentlastung- 10.650


Az.: IV/1 900-01

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