Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 462/2017 vom 04.07.2017
Stellungnahme zum 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat den kommunalen Spitzenverbänden einen Gesetzentwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) nebst Begründung und weiteren Anlagen zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 die Regelung zur Zustimmung und Bekanntmachung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, in den Artikeln 2 und 3 Änderungen des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag (allerdings nicht zum Bereich der Spielhallen), in Artikel 4 Änderungen des Spielbankgesetzes NRW sowie in Artikel 5 das Errichtungsgesetz einer Landesanstalt für Glücksspielangelegenheiten.
Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Errichtung einer Landesanstalt für Glücksspielangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen, die im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums zum 15.11.2017 als eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Landesanstalt für Glücksspielangelegenheiten (LfG) errichtet werden soll. Die Landesanstalt soll ihren Sitz in Düsseldorf haben.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Vergabe von Konzessionen für Sportwetten nach § 4a des Glücksspielstaatsvertrages, die Erhebung des Konzessionsabgabe nach § 4d des Glücksspielstaatsvertrages sowie die Erlaubnis für Werbung für Lotterien und Sportwetten im Internet und im Fernsehen nach § 5 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages.
Eine erste Stellungnahme des StGB NRW zum Gesetzentwurf ist für die Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Personal, Recht, Organisation/ Ordnungsrecht abrufbar.
Az.: 15.0.22-002/001