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StGB NRW-Mitteilung 377/2006 vom 22.05.2006
Stellungnahme zum 2. Schulrechtsänderungsgesetz
Am 24. Mai 2006 fand eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW statt. Die kommunalen Spitzenverbände haben anlässlich dieser Anhörung eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der Stellungnahme wurde eine tabellarische Übersicht über die Änderungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände zu denen aus kommunaler Sicht wichtigsten Regelungen des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vorangestellt. Dies ist nachfolgend wiedergegeben:
Artikel 1
Bestellung der Schulleitung (§ 61) Ablehnung der Wahl der Schulleitung durch die Schulkonferenz
Änderungsvorschlag:
Stärkung des kommunalen Vorschlagrechtes durch Beteiligung des Schulträgers am schulfachlichen Kolloquium im Rahmen der Bewerberauswahl
Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen (§ 83) Ablehnung der vorgesehenen Einschränkung der Verbundschule auf Haupt- und Realschule bzw. Haupt- und Gesamtschule
Änderungsvorschläge:
Beibehaltung der Möglichkeit des Schulträgers, grundsätzlich alle Schulformen der S I in die Verbundschule einzubeziehen;
Schaffung einer Möglichkeit zur Erprobung weitergehender inhaltlicher Zusammenarbeit der im Verbund zusammengefassten Schulen
Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche (§ 84) Ablehnung einer generellen Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen und Berufsschulen
Änderungsvorschlag:
Erhalt der Entscheidung des Schulträgers über die Beibehaltung bzw. Abschaffung der Schulbezirke durch Einführung einer Kann-Bestimmung
Stärkung der Schulleitungen (§ 59) Grundsätzliche Zustimmung
Änderungsvorschlag:
Schaffung einer ortsnahen Unterstützungsstruktur für die eigenverantwortlichen Schulen inklusive entsprechender Finanzierungsregelungen
Schulaufsicht (§ 88)
Änderungsvorschlag:
Dezentralisierung schulaufsichtlicher Aufgaben für alle Schulformen bei den 54 staatlichen Schulämtern inklusive einer Kostenausgleichsregelung entsprechend dem Konnexitätsprinzip
Sprachstandsfeststellung/Sprachförderung (§ 36) Grundsätzliche Unterstützung des Anliegens
Änderungsvorschlag:
Vorlage einer Kostenfolgeabschätzung und ggf. Kostenausgleich gemäß Konnexitätsausführungsgesetz
Lernmittelfreiheit (§ 96) Ablehnung einer Übertragung der Entscheidung über die Einbeziehung und Finanzierung von ALG II-Empfängern auf die Kommunen
Schulfinanzierung (§§ 92, 93)
Änderungsvorschlag:
Reform der Schulfinanzierungsregelungen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung von Personalkosten für schulisches Ergänzungspersonal
Artikel 4
Erhebung und Staffelung von Elternbeiträgen bei der offenen Ganztagsschule (§ 10 Abs. 5 GTK) Änderungsvorschlag:
Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Schulgesetz
Die vollständige Stellungnahme ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Schulgesetz abzurufen.
Az.: IV/2 209-1