Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 364/2024 vom 05.06.2024

Stellungnahme zum Änderungsantrag zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes NRW

Die Geschäftsstelle wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW um Stellungnahme zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/9089) gebeten.

Der Änderungsantrag enthält den Vorschlag, das Zählverfahren anzupassen. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Zählverfahren soll das bisherige Verfahren nach Sainte/Laguë abgelöst werden, um Verzerrungen bei der Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen künftig abzumildern. Diese entstehen bisher durch Aufrundungen, wenn kleine Parteien weniger Stimmanteile erhalten, als für einen ganzen Sitz eigentlich erforderlich wären. 

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde das neue Zählverfahren begrüßt. Nach kursorischer Prüfung könnte das vorgeschlagene Verfahren allerdings einer Zersplitterung der Räte und Kreistage entgegenwirken, was aus kommunaler Sicht positiv bewertet wurde.

Die vollständige Stellungnahme können Mitgliedskommunen im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen – Fachgebiete – Recht, Personal, Organisation – Wahlrecht abrufen.

Über das weitere Verfahren informiert die Geschäftsstelle wie gewohnt.

Az.: 13.2.2-001/006

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