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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 400/2018 vom 17.08.2018
Stellungnahme zu Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu dem Referentenentwurf zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Stellung genommen. Die Neufassung bringt hauptsächlich Änderungen für den internen Betrieb der Untersuchungseinrichtung für Ausreisepflichtige in NRW in Büren.
Zu begrüßen ist, dass mit der Änderung das Land das Problem der mangelnden Haftplätze angehen will. Die Haftplätze sollen auf 175 Plätze aufgestockt werden. In der Stellungnahme haben wir darüber hinaus angeregt, auch die Errichtung einer zweiten Abschiebungshafteinrichtung in den westlichen Landesteilen zu prüfen; die Überführung aus Kommunen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln nach Büren ist oftmals mit einer erheblichen zeitlichen Belastung der kommunalen Mitarbeiter in den Ausländerbehörden verbunden.
Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Recht, Personal, Organisation > Asyl-, Aussiedler- und Ausländerrecht abgerufen werden.
Az.: 16.1.11-002/004