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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 685/2004 vom 10.09.2004
Stellungnahme zum reverse-charge-Modell bei der Umsatzbesteuerung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 9. Juni 2004 das so genannte reverse-charge-Modell bei der Umsatzsteuer zur Diskussion gestellt. Der Grundgedanke des Modells ist, die Steuerschuld bei Warenlieferungen und Dienstleistungen an einen steuerpflichtigen Abnehmer für dessen Unternehmen grundsätzlich auf den Leistungsempfänger zu verlagern. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern schuldet im Regelfall nicht mehr der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Steuer für den bewirkten Umsatz. Grund für diese nachgelagerte Besteuerung sind die derzeitigen Strukturprobleme bei der Umsatzsteuer, die zu erheblichen Steuerausfällen führen, wie die Gefahr des missbräuchlichen Vorsteuerabzugs und Steuerausfälle bei Zahlungsschwierigkeiten von Leistungserbringer und Leistungsempfänger. Das neue Modell wirft in seiner derzeitigen Fassung aber Nachteile für Städte und Gemeinden auf. In einer Stellungnahme hat der DStGB zusammen mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die zentrale Forderung erhoben, Unternehmensbereiche von juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Umstellung auf das reverse-charge-Modell auszunehmen.
Dafür spricht die Doppelstellung der Kommune als Unternehmerin und Nichtunternehmerin und die schwer vorzunehmende Differenzierung, ob eine Leistung für den Hoheitsbereich oder für einen kommunalen Betrieb gewerblicher Art erfolgte. Bei der hierfür erforderlichen Abgrenzung würde ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen. Für eine Ausnahme wird auch der Umstand vorgebracht, dass von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eine Missbrauchgefahr - wie sie mit der Umstellung auf das reverse-charge-Modell bekämpft werden soll - nicht ausgeht.
Die Stellungnahme ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinfo & Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Umsatzsteuer" abrufbar.
Az.: IV/1 922-00