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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 99/2004 vom 20.01.2004
Steuer bei Investitions- und Ertragszuschüssen an Eigenbetriebe
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 27. April 2000 (Az.: I R 12/98 - BFH/NV 2000, S. 1365) entschieden, dass zweckgebundene Zuschüsse, die eine Gemeinde für Investitionen im Bereich der gemeindlichen Wasserversorgung erhält, durch den Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung veranlasst sind und den durch diesen Betrieb erzielten Gewinn erhöhen. Den Steuerpflichtigen steht jedoch ein Wahlrecht nach R 34 Abs. 2 EStR zu, Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter um den Zuschuss zu mindern. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich dafür ausgesprochen, die Grundsätze dieses Urteils auch für die Ertragszuschüsse anzuwenden, die ein Zuschussgeber dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft einer Gemeinde unmittelbar oder mittelbar über die Gemeinde zuwendet.
Az.: IV/3 815-00