Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 373/2001 vom 20.06.2001
Steueränderungsgesetz 2001 der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 30.05.2001 das Steueränderungsgesetz 2001 beschlossen
Mit dem Gesetz sollen steuerrechtliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt werden. Außerdem soll das Steuerrecht an höchstrichterliche Rechtsprechung sowie das Recht der Europäischen Union angepasst werden.
Einzelne Änderungen dienen der Vereinfachung des Steuerrechts und der Beseitigung überflüssigen Verwaltungsaufwands. Überflüssige bürokratische Hemmnisse bei der Anwendung des Steuerrechts werden ebenso beseitigt wie Vorschriften, die sich in der Anwendung nicht bewährt oder als nicht praktikabel erwiesen haben.
Schließlich werden soweit noch nicht geschehen steuerrechtliche Vorschriften auf Euro umgestellt oder bereits umgerechnete und geglättete Euro-Beträge an zwischenzeitliche Gesetzesänderungen angepasst.
Insgesamt ergeben sich nach dem Regierungsentwurf in den Rechnungsjahren 2002 bis 2005 Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von 31 Mio. DM, wovon gut 29 % (= 9 Mio. DM) auf die Gemeinden entfallen. Der mit 29 % vergleichsweise hohe Anteil der Gemeinden an den Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte kommt durch Auswirkungen auf die Gewerbesteuer zustande. Diese ergeben sich durch die vorgesehene Abrundung des Gewerbeertrages auf volle 100 Euro gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG.
Az.: IV-920-03