Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 331/1997 vom 05.07.1997
Steuereinnahmen der Gemeinden 1996
Die Meldung des Statistischen Bundesamtes vom 13. Mai 1997, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 1996 rund 2,1 Mrd DM (- 2,2 Prozent) weniger Steuern eingenommen hatten als 1995, muß korrigiert werden, weil die Steuereinnahmen des kommunalen Bereichs der Stadtstaaten für das 4. Quartal 1996 nicht berücksichtigt waren.
Unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen der Stadtstaaten nahmen die Gemeinden im Jahr 1996 insgesamt 94,6 Mrd DM Steuern ein. Das waren praktisch ebensoviel wie im Vorjahr, exakt 35,8 Mill DM mehr (+ 0,0 Prozent). Während die Steuereinnahmen der Gemeinden im früheren Bundesgebiet mit 87,4 Mrd DM um 1,5 Prozent über dem Vorjahresniveau blieben, verzeichneten die Gemeinden in den neuen Ländern einen kräftigeren Rückgang um 15,1 Prozent auf 7,2 Mrd DM.
Beim größten Einnahmeposten, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, ergab sich insbesondere durch die Neuregelung der Verbuchung des Kindergeldes (direkter Abzug von der Lohnsteuer) ein Rückgang um 9,3 Prozent auf 41,3 Mrd DM. Eine positive Entwicklung wiesen dagegen die Gewerbesteuer (netto, d.h. nach Abzug der an Bund und Länder abgeführten Umlage) auf 37,1 Mrd DM (+ 9,7 Prozent) und die Grundsteuern auf 14,7 Mrd DM (+ 6,9 Prozent) auf. Die sonstigen Gemeindesteuern lagen mit 1,5 Mrd DM um 2,2 Prozent über dem Aufkommen des Vorjahres.
Die Anteile der ostdeutschen Gemeinden an den Steuereinnahmen sämtlicher Gemeinden des Bundesgebietes bewegten sich zwischen 5,8 Prozent bei der Gewerbesteuer (netto) und 12,8 Prozent bei den Grundsteuern. Damit entfielen auf die Gemeinden in den neuen Ländern 7,6 Prozent der Steuereinnahmen der Gemeinden.
Az.: V-903-03