Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 224/1997 vom 05.05.1997

Steuereinnahmen des Landes im ersten Quartal 1997

Die Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen sind in den ersten drei Monaten des Jahres gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um mehr als sechs Prozent auf 14,8 Mrd DM gesunken. Finanzminister Schleußer sprach von "einem unbefriedigenden Ergebnis", das sich nach bisher vorliegenden Daten in den alten Ländern gleichermaßen abzeichnet. Insbesondere die übrigen finanzstarken Länder haben Steuerrückgänge in ähnlicher Höhe. Daher muß NRW trotz absolut rückläufiger Einnahmen weiterhin mit hohen Zahlungsverpflichtungen im Länderfinanzausgleich rechnen. "Nach heutigen Erkenntnissen ist hier keine Entlastung zu erwarten", sagte der Minister.

Schleußer räumte ein, die Länder seien - zumindest in gewissem Umfang - auf ein "schlechtes 1. Quartal" vorbereitet gewesen. Schließlich können sie für das laufende Jahr keine Vermögensteuer mehr erheben. Der dafür vorgesehene finanzielle Ausgleich über höhere Erbschaft- und Grunderwerbsteuern wird erst in der zweiten Jahreshälfte wirksam. Das Ergebnis des 1. Quartals lasse sich daher nicht auf das gesamte Jahr hochrechnen, spätestens in der zweiten Jahreshälfte würde ein Teil des jetzigen Defizits kompensiert, erläuterte Schleußer. Das Ausmaß der Verbesserungen lasse sich allerdings derzeit nicht beziffern. "Sicher scheint nur, daß auch die Schätzungen für 1997, wie viele zuvor, wieder Makulatur sind".

"Das eigentliche Problem liege nicht bei den Sondereffekten", so Schleußer. Es werde vielmehr bei der Entwicklung der veranlagten Einkommen- und der Körperschaftsteuer deutlich. Trotz weiter steigender Gewinne bricht die Körperschaftsteuer mit einem Minus von mehr als 24 % dramatisch ein; bei der veranlagten Einkommensteuer kommt es sogar zu einem Rückgang von mehr als 30 %. "Damit hat kein Steuerschätzer rechnen können", sagte Schleußer. Die Einnahmen aus diesen beiden Steuerarten koppelten sich zunehmend von der konjunkturellen Entwicklung ab. Dafür gibt es nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Finanzministers maßgeblich zwei Gründe: Sonderabschreibungen und Gewinnverlagerungen bei Kapitalgesellschaften. Schleußer hat in der Vergangenheit schon mehrfach darauf hingewiesen, daß sich bei diesen Steuern, die maßgeblich von Unternehmen und Selbständigen aufgebracht werden, zunehmend ein sehr problematischer Trend abzeichnet: Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer fallen seit 1990 kontinuierlich. Bei der Körperschaftsteuer gab es schon von 1992 bis 1995 tiefe Einbrüche.

Daneben fiel aufgrund der wachsenden Arbeitslosigkeit im ersten Quartal des laufenden Jahres auch die Lohnsteuer als wichtigste Steuerquelle um ein Prozent. Für die öffentlichen Haushalte spitzt sich die schwierige Einnahmesituation damit weiter zu. Zwar hätten die Steuer-Prognosen der letzten Jahre schon häufig nach unten korrigiert werden müssen. "Einen absoluten Rückgang der Einnahmen in einer solchen Größenordnung hat es jedoch seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr gegeben", sagte Finanzminister Schleußer. Die Konsequenzen für den Landeshaushalt lassen sich erst nach der Steuerschätzung im Mai prognostizieren. "Auf Basis der neuen Zahlen ist dann zu entscheiden, ob ein Nachtragshaushalt notwendig wird", sagte Schleußer.

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Az.: V/1-941-00

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