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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 528/2001 vom 05.09.2001
Steuereinnahmen im 1. Halbjahr 2001 bundesweit stark gesunken
Nach dem Monatsbericht 6 / 2001 der Reihe "Fakten zur Finanzwirtschaft" des Bundesministeriums der Finanzen lagen im Juni 2001 die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um - 7,1 % unter denen vom Juni 2000 (Januar bis Juni 2001: -3,5 %). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ging um 4,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Rückgänge verzeichneten ebenfalls die gemeinschaftlichen Steuern (- 7,4 %), die reinen Bundessteuern (- 5,8 %) und die reinen Ländersteuern (- 3,8 %).
Für die einzelnen Steuerarten wurden folgendes ausgeführt:
- Die Lohnsteuereinnahmen verfehlten im Juni knapp den Wert des Vorjahresmonats (- 0,1 %). Das BMF erläutert hierzu, dass die seit Jahresbeginn wirksame Tarifsenkung durch den Anstieg des Durchschnittsverdienstes und der Zahl der lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer gerade ausgeglichen wurde. Für das 1. Halbjahr 2001 wird im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres mit einer Zunahme von 0,4 % gerechnet.
- Die veranlagte Einkommensteuer lag im Vorauszahlungsmonat Juni um - 1,6 % unter dem vergleichbaren Vorjahreswert. Brutto, d.h. vor Abzug von Erstattungen und Zulagen, ging sie um - 0,2 % zurück. Für das 1. Halbjahr 2001 wird im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres wird mit einem Rückgang um -78,6 % gerechnet.
- Bei der Körperschaftsteuer wird für das 1. Halbjahr 2001 im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres mit einem Rückgang um 84,7 % gerechnet. Bezogen auf den Monat Juni reduzierte sich das Aufkommen um - 40,5 %. Das BMF berücksichtigt in seinen Erläuterungen in diesem Zusammenhang für den Juni 2001 gegenüber dem Juni 2000 auch den Anstieg bei der Investitionszulage (+ 71,8 %) und die Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen (+ 45,3 %), so dass sich "brutto" ein Rückgang des Körperschaftsteueraufkommens um - 34,9 % ergäbe. Dieser Rückgang im Vorauszahlungsmonat Juni sei zum einen auf die Tarifsenkung durch das Steuersenkungsgesetz seit dem 1.01.2001 zurückzuführen, zum anderen würden nach wie vor hohe Ausschüttungen von Altkapital entsprechende Körperschaftsteuerminderungen bewirken.
- Die hohen Ausschüttungen schlagen sich laut BMF gleichzeitig in einem Anstieg der Einnahmen bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um +23,1 % nieder. Auch die Einnahmen aus dem Zinsabschlag überstiegen das Vorjahresniveau deutlich um 20 %. Für das 1. Halbjahr 2001 wird im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres mit einer Zunahme beim Zinsabschlag um + 33,9 % und bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag mit einer Zunahme von + 70,9 % gerechnet.
- Bei den Steuern vom Umsatz wird für das 1. Halbjahr 2001 im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres mit einem Rückgang um 2,2 % gerechnet. Für Juni 2001 waren gegenüber dem Vorjahresmonat Einbußen von - 6,8 % zu verzeichnen. Erstmals in diesem Jahr war neben der Umsatzsteuer (- 7,1 %) auch die Einfuhrumsatzsteuer (- 6,2 %) rückläufig.
- Die reinen Bundessteuern gingen - 5,8 % zurück. Für das 1. Halbjahr 2001 wird im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres mit einem Zuwachs um +4,4 % gerechnet.
- Bei den reinen Ländersteuern war im Juni ein Rückgang um - 3,8 % zu verzeichnen. Die steuer-rechtlich bedingten Mehreinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer (+ 16,7 %) konnten die negative Entwicklung vor allem bei der Erbschaftsteuer (- 32,9 %) und der Grunderwerbsteuer (- 10,3 %) nicht kompensieren. Für das 1. Halbjahr 2001 wird bei den reinen Ländersteuern im Vergleich zu dem 1. Halbjahr des Vorjahres mit einer Zunahme um 5,6 % gerechnet.
Quelle: DStGB Aktuell 3401 vom 24.08.01
Az.: IV-903-04