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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 519/2000 vom 05.10.2000
Steuerfreibeträge der Mandatsträger und Ehrenamtlichen
In den Mitteilungen Nr. 457/2000, S. 232, haben wir mitgeteilt, daß auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen der AK III im Juni beschlossen hat, die Innenministerkonferenz zu bitten, die Problematik der Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger und ehrenamtlichen Funktionsträger im kommunalen Bereich an die Finanzministerkonferenz heranzutragen.
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 15.08.2000 folgenden Beschluß gefaßt:
"Die Innenministerkonferenz bittet die Finanzministerkonferenz sich beim Bund dafür einzusetzen, die seit dem 01.01.1990 unveränderten pauschalen Steuerfreibeträge der Mandatsträger und ehrenamtlichen Funktionsträger im kommunalen Bereich entsprechend der seither eingetretenen Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zu erhöhen."
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.
Az.: I/2 020-08-45 SA