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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 16/2008 vom 26.11.2007
Steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtliche Kommunalpolitiker erhöht
Die jährliche Pauschale für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker wird ab dem Jahr 2008 von derzeit 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.
Bundesrat und Bundesregierung haben die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 inzwischen verabschiedet. Sie werden demnächst im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Mit der Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 wird eine Forderung des Städte- und Gemeindebundes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes aufgegriffen. Der steuerfreie Mindestbetrag nach § 3 Nr. 12 EStG für ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich wird von bisher 154 Euro monatlich auf 175 Euro monatlich ab dem Jahr 2008 angehoben. Damit können ehrenamtliche Kommunalpolitiker ab dem Jahr 2008 eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 2.100 Euro im Jahr erhalten.
Az.: IV/1 921-02