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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 30/2013 vom 18.12.2012
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss gescheitert. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz (Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Drs. 659/11) zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war.
Die von vielen Wohneigentümern erhoffte und auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab dem Jahr 2013 ein neues Kfw-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen.
Az.: II/3 811-00/8