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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 614/2012 vom 05.11.2012
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung
Im Streit zwischen Bund und Ländern um die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist offensichtlich keine Lösung in Sicht. Im Gegenteil: Die Bundesregierung plant nun, das Projekt anderweitig umzusetzen. Offenbar sollen Hausbesitzer statt eines Steuerbonus zukünftig einen Zuschuss erhalten. Ab 2014 sollen demnach acht Jahre lang jeweils 300 Mio. Euro an Bundesmitteln bereitgestellt werden.
Seit einem Jahr ist keine Einigung im Vermittlungsausschuss für das energetische Gebäudesanierungsprogramm zustande gekommen. Die Länder hatten sich aus Furcht vor Einnahmeverlusten gegen die geplanten Steuervorteile für Immobilienbesitzer gesträubt. Zuletzt hatte Baden-Württemberg zwar einen neuen Anlauf für eine Einigung gestartet und einen Plan vorgelegt, wie die Lasten des Förderprogramms auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden könnten. Aufgrund des gleichwohl anhaltenden Widerstands der Länder beabsichtigt der Bund nun aber, einen eigenen Weg zu gehen.
Dem Vernehmen nach sollen ab dem Jahr 2014 acht Jahre lang jeweils 300 Mio. Euro an Fördermitteln (Zuschuss) bereitgestellt werden. Denkbar wäre eine Mittelverwendung aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Hier würden Mittel frei, weil im Gegenzug die so genannte Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen ab 2014 aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden soll. Einzelheiten müssen noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sieht wohl noch Verhandlungsbedarf.
Es bleibt damit für die Jahre 2012 bis 2014 lediglich bei der durch die Bundesregierung angekündigten Bereitstellung von jährlich 1,5 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Anmerkung:
Die seitens der Bundesregierung geplante Bereitstellung von 300 Mio. Euro pro Jahr zur energetischen Gebäudesanierung ist aus kommunaler Sicht der kein Lösungsansatz und mit Blick auf den tatsächlichen Investitionsbedarf völlig unzureichend.Die Energiewendeziele werden nur bei einer umfassenden Förderung der energetischen Gebäudesanierung - auch im Kommunalbereich - erreichbar sein. Angesichts eines Gesamtenergieverbrauchs im Gebäudebereich von allein 40 Prozent und eines hier bestehenden Potenzials zur Steigerung der Energieeffizienz von 60 bis 80 Prozent fordert der DStGB eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 1,5 Mrd. Euro auf jährlich mindestens 5 Mrd. Euro.
Die größten Defizite bei der energetischen Sanierung betreffen derzeit die ca. 30 Mio. Wohngebäude der 1950er- bis 1980er-Jahre. Wegen des zusätzlich bestehenden Sanierungsbedarfs auch bei den rund 176 000 kommunalen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten, bei denen nicht nur Sinnvolles für die Energieeffizienz, sondern auch für das Allgemeinwohl und den Bildungsstandort Deutschland getan werden könnte, ist daher das aktuell diskutierte Zuschussprogramm der Bundesregierung keine Alternative.Wenn 40 Prozent des Primärenergiebedarfs in Strom, Heizung und Warmwasser von Gebäuden fließen, muss auch bei der Gebäudesanierung der entscheidende Hebel angesetzt werden.
Dies gilt umso mehr, als nach wissenschaftlichen Berechnungen ein öffentlicher Euro etwa acht Euro an weiteren öffentlichen und privaten Investitionen in diesem Bereich auslösen würde. Bund und Länder sind daher gefordert, endlich eine Vorbildfunktion zu übernehmen und die zur Erreichung der Energiewendeziele zur Verfügung stehenden Fördermittel zielgerichtet und damit an denjenigen Stellen einzusetzen, wo sie den größtmöglichen Effekt erzielen - dieses insbesondere im Bereich der energetischen Gebäudesanierung.
Az.: II/3 811-00/8