Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 532/2000 vom 05.10.2000

Steuersenkungsergänzungsgesetz verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 16.08.2000 den Entwurf eines Steuersenkungsergänzungsgesetzes verabschiedet. Mit dem Entwurf sollen die "Mittelstandsentschließungen" des Bundesrates vom 14.07.2000 umgesetzt werden. Die Maßnahmen des Gesetzes führen für die Städte und Gemeinden in den Jahren 2001 bis 2006 zu Steuerausfällen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von knapp 2,9 Mrd. DM, d.h. jahresdurchschnittlich 480 Mio. DM.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Spitzensteuersatz im Jahr 2005 um 1 % auf 42 % zu senken. Außerdem soll der halbe Steuersatz auf Erlöse aus Betriebs-Veräußerungen ab 01.01.2001 wieder eingeführt werden.

Die Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte durch diese beiden Maßnahmen (LSt/ESt, SolZ) beziffert das BMF im Zeitraum 2001 bis 2006 auf 20,1 Mrd. DM. Davon entfallen unmittelbar über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer knapp 2,9 Mrd. DM auf die Gemeinden – dies sind jahresdurchschnittlich etwa 480 Mio. DM. Weitere mittelbare Mindereinnahmen für die Kommunen in Höhe von etwa 1,7 Mrd. DM in den Jahren 2001 bis 2006 ergeben sich über den kommunalen Finanzausgleich der Länder – dies sind jahresdurchschnittlich etwa 284 Mio. DM. Insgesamt sind die Gemeinden unmittelbar mit 14,2 % an den Steuerausfällen der öffentlichen Haushalte beteiligt. Weitere 8,5 % ergeben sich mittelbar über den kommunalen Finanzausgleich.

In den einzelnen Haushaltsjahren wirken sich die Maßnahmen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden (bundesweit) wie folgt aus:

Mio. DM

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Bund

-480

-679

-956

-960

-2.965

-3.081

Länder

-425

-599

-846

-850

-2640

-2.746

Gemeinden

-150

-212

-298

-300

-930

-968

Insgesamt

-1.055

-1.490

-2.100

-2.110

-6.535

-6.795

Bezogen auf die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bedeutet dies

Mio. DM

2001

2002

2003

2004

2005

2006

unmittelbar

-36

-51

-72

-72

-223

-232

mittelbar

-23

-33

-47

-47

-146

-152

insgesamt

-59

-84

-118

-119

-369

-384

Die Ergänzungen sollen gleichzeitig mit dem Steuersenkungsgesetz zum 01.01.2002 wirksam werden. Seitens der Wirtschaft wird gefordert, den halben Steuersatz auf Einkünfte aus Betriebsveräußerungen rückwirkend ab dem 01.01.1999 anzuwenden. Für den Fall, dass der Bundesfinanzminister dieser Forderung Rechnung trägt, würden sich die gemeindlichen Steuerausfälle entsprechend erhöhen.

Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik "Steuerreform 2000" erhältlich.

Az.: IV-920-03/2

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