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StGB NRW-Mitteilung 337/1998 vom 05.07.1998
Steuertips für Denkmaleigentümer
Das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam eine Broschüre mit dem Titel "Steuertips für Denkmaleigentümer" herausgegeben. Neben Erläuterungen zu den in Betracht kommenden Steuerarten enthält die Broschüre in Anlage 1 die Richtlinien für die Erteilung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für die Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmälern nach §§ 7 i und 10 f Abs. 1 sowie für den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern nach §§ 10 f Abs. 2 und 11 b des Einkommensteuergesetzes. Die Richtlinien für die Bescheinigung zur Erlangung einer Steuervergünstigung nach § 10 g Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 1 bis 3 Einkommenssteuergesetz sind als Anlage 2 im Anhang der Broschüre aufgeführt. Die Broschüre kann angefordert werden beim Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NW, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Breite Str. 31, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211/8618-4341, Fax: 0211/8618-4566.
Az.: I 681-15