Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 249/2020 vom 21.04.2020

Steuerung des Asylsystems und der Wohnsitzzuweisung nach § 12a AufenthG

Aussetzung der Zuweisung von Geflüchteten in die Kommunen

Mit Schnellbrief Nr. 102 vom 19.03.2020 hatte die Geschäftsstelle über den Erlass des Landes vom selben Tag informiert, wonach die o.g. Zuweisung ausgesetzt wurde. Die aktuelle krisenhafte Situation durch die Corona-Pandemie und die da-mit verbundenen drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie des staatlichen Handelns besteht unverändert. Um die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin zu entlasten, hat das Land mit Erlass vom 17.04.2020 daher festgelegt: Die im Erlass vom 19. März 2020 (Az. 531-39.18.02-17-014) geregelten Maßnahmen werden bis zum 03. Mai 2020 (einschließlich) aufrechterhalten. Zugleich wird von Seiten des Landes darum gebeten, rechtzeitig die für eine Wiederaufnahme der Verteilungsverfahren nach Ablauf der Aussetzungsfrist erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

Az.: 16.1.4.2-012

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