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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 252/2023 vom 20.04.2023
StGB-Fachtagung „Beihilferechtliche Aspekte in der kommunalen Stadtentwicklung“
Wie bereits mit Schnellbrief Nr. 82 vom 20.03.2023 angekündigt veranstaltet der StGB NRW am 17. Mai 2023 in der Zeit von 10 bis 16 h eine Fachtagung „Beihilferechtliche Aspekte in der kommunalen Stadtentwicklung, in der NRW.Bank, Kavalleriestr. 22, 40213 Düsseldorf. Es sind noch einige Plätze frei. Für jede(n) Teilnehmer/in ist ein Tagungsentgelt in Höhe von 168,07 Euro zzgl. MwSt. zu entrichten.
Die Städte und Gemeinden müssen das europäische Beihilferecht beachten, wenn sie private und öffentliche Unternehmen bei Aktivitäten im Bereich der Wirtschaftsförderung, kommunaler Infrastrukturmaßnahmen und insbesondere bei der Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge unterstützen. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das insbesondere aufgrund seines hohen Interpretationspotenzials nicht unerhebliche finanzielle Risiken birgt. Diesen Risiken kann die kommunale Praxis aber begegnen, wenn sie Fördermaßnahmen bereits im Vorfeld beihilferechtlich richtig in die Wege leitet.
Neben Grundlagen des Beihilferechts anhand typischer beihilferechtlicher Fragestellungen aus der kommunalen Praxis stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung Themen aus den Bereichen der Wirtschaftsförderung und der Infrastruktur, so z.B. der Verkauf von Gewerbegrundstücken, der Aufbau einer Ladesäuleninfrastruktur sowie die Bezuschussung von Veranstaltungs- und Sportstätten.
Adressaten der Fachtagung sind neben interessierten Hauptverwaltungsbeamten die Dezernats-, Fachbereichs- und Amtsleitungen aus den Bereichen Recht, Finanzen, Wirtschaft und Beteiligung sowie Mitarbeiter kommunaler Unternehmen.
Anmeldungen für die Tagung nehmen Sie bitte über nachfolgenden Link vor: Anmeldung Beihilferecht 17.05.2023 Düsseldorf – Kommunen in NRW.
Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an Herrn André Spitzner (seminare@kommunen.nrw, Tel.: 0211/4587-248), bei Fragen zum Programm können Sie Frau Hauptreferentin Anne Wellmann (Tel.: 0211/4587-232) erreichen.
Az.: 28.2-003/001