Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 392/2007 vom 21.06.2007

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 31. Mai 2007 fand in Wickede die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk im Jahr 2007 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben ca. 260 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Arndt, den Regierungspräsidenten Diegel, den stellvertretenden Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop. Ferner begrüßte er den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Schneider, und Hauptreferentin Wellmann, ebenfalls Städte- und Gemeindebund NRW. Der Bürgermeister der ausrichtenden Kommune stellte sodann die Gemeinde Wickede vor.

Regierungspräsident Diegel ging in seinem Grußwort auf die steigenden Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen ein. Problematisch sei, dass nicht alle Städte und Gemeinden hiervon profitieren. Er gab zu bedenken, dass auch wieder schlechtere Zeiten auf die Kommunen zukämen. Diegel warb dafür, dass zusätzliche Einnahmen nicht wieder verausgabt, sondern gespart oder für den Schuldenabbau verwendet werden.

Über die aktuellen Themen aus der Verbandsarbeit informierte Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW. Er ging zunächst auf die Finanzsituation des Landes und der Kommunen ein. Das Wirtschaftswachstum von rd. 3 % produziere ein Steuerwachstum. Nach der ihm vorliegenden Steuerschätzung für die nächsten vier Jahre würden Bund, Länder und Kommunen 170 Mrd. Euro zusätzliche Steuern einnehmen. Auf die Kommunen würden hiervon 22 Mrd. Euro entfallen; das seien rd. 5,3 Mrd. Euro pro Jahr. Der Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen betrage rd. 10 %.

Problematisch sei, dass Bund und Länder Wohltaten zu Lasten der Gemeinden verteilen. Die Finanzkrise sei allerdings noch lange nicht überwunden, zumal die Kommunen Schulden im erheblichen Umfang abzubauen hätten. Im Übrigen werde der Geldsegen nicht auf Dauer anhalten. Ohne die zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen sei die Finanzsituation der Kommunen immer noch katastrophal. Der Umfang der Kassenkredite der Gemeinden sei mit rd. 12,5 Mrd. Euro immer noch hoch. Ursache hierfür seien insbesondere Fehlbeträge in den Verwaltungshaushalten. Der Hauptgeschäftsführer äußerte sich positiv darüber, dass die Gewerbesteuer erhalten bleibt. Die Steuer werde sogar ausgebaut, obwohl Wirtschaftsverbände die „Beerdigung“ der Gewerbesteuer prophezeit hätten.

Dr. Schneider informierte zudem über den aktuellen Sachstand zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die kommunalen Spitzenverbände hätten eine umfassende Stellungnahme hierzu abgegeben. Die Thematik sei lange Zeit streitig diskutiert worden. Inzwischen gebe es allerdings ein Konsenspapier der kommunalen Spitzenverbände mit den Freien Trägern der Jugendhilfe. Problematisch sei allerdings, dass der Referentenentwurf von diesem Konsenspapier deutlich abweiche. Dies gelte insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Öffnungszeiten und der Kostenentwicklung. Dr. Schneider informierte über ein Gespräch mit der Landesregierung, in dem der Städte- und Gemeindebund gefordert habe, dass die einzelnen Punkte des Konsenspapiers eingehalten werden müssten. Zudem dürfe es für die Kommunen keine zusätzlichen Lasten durch das KiBiz geben. Das Gesetz sei inzwischen auch geändert worden und das Land beabsichtige, seinen Anteil aufzustocken. Falls das Geld des Landes nicht ausreiche, müssten neue Verhandlungen mit dem Land erfolgen. Aufgenommen werden soll auch eine belastbare Revisionsklausel für das Jahr 2011. Abzulehnen sei auch eine dauerhafte Festlegung von 340 Euro pro Kind und Jahr für die Sprachförderung für Kinder, die sich 2 Jahre vor der Einschulung befinden. Auf der Grundlage des Konnexitätsausführungsgesetzes seien vielmehr die tatsächlichen Kosten maßgeblich.

Sodann ging Dr. Schneider auf den Ausbau der Krippenplätze ein. Beabsichtigt sei die Festlegung eines Rechtsanspruches. Der Bedarf sei groß, so dass gerade in Nordrhein-Westfalen ein Ausbau erforderlich sei. In NRW sollen zukünftig 750.000 Plätze zur Verfügung stehen. Dies wäre eine Verdreifachung der bestehenden Plätze. Die Bedarfe seien vor Ort allerdings sehr unterschiedlich. Wenn der Bund die Aufgabe auf die Länder übertrage und das Land Nordrhein-Westfalen diese Aufgabe auf die Kommunen, sei das Konnexitätsprinzip einschlägig, so dass das Land 100 % zahlen müsse. Der Bund beabsichtige, sich auch an den Betriebskosten zu beteiligen. Konkret gehe es um 40 Mrd. Euro.

In seinen weiteren Ausführungen informierte der Hauptgeschäftsführer über die Verwaltungsstrukturreform und die Reform des Sparkassenrechts. Schließlich berichtete Dr. Schneider über die Reform der Gemeindeordnung, insbesondere über die Senkung der Schwellenwerte, die Wahlzeit des Bürgermeisters und die Reform des § 107 GO.

Das Schwerpunktthema „Reform der Gemeindeordnung“ wurde vertieft von Hauptreferentin Wellmann vom Städte- und Gemeindebund NRW. Die Reform der Gemeindeordnung sei bereits vor gut 1 ½ Jahren angekündigt worden. Seit Anfang des Jahres habe der Verband den Entwurf. Die GO werde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geändert. Das Kabinett habe am 13. März 2007 den Entwurf beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Die Anhörung der Verbände sei allerdings erst auf den 14./15. August angesetzt, mit dem Inkrafttreten sei erst nach der Sommerpause, voraussichtlich im Oktober 2007 zu rechnen.

Insgesamt enthalte der Entwurf zahlreiche positive Änderungen, sehe man einmal von der Einschränkung der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung ab. Der GO-Entwurf verfolge das Ziel, das Bürgermeisteramt zu stärken und die Kompetenzen von Bürgermeister und Rat klarer abzugrenzen. Darüber hinaus sollen die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder und ebenso die demokratische Beteiligung der Bürger gestärkt werden. Zentrales Anliegen der Gemeindeordnung sei es auch, die Schwellenwerte herabzusenken.

Die wesentlichste Änderung im Zusammenhang mit der Stärkung der Stellung des Bürgermeisters sei die Abkopplung der Bürgermeisterwahl von der Kommunalwahl durch die Verlängerung der Amtszeit auf 6 Jahre. Die Verlängerung der Amtszeit gelte jedoch erst für Bürgermeister, die nach Inkrafttreten der Änderung gewählt würden. Alle anderen blieben bis 2009 im Amt. 2009 fände dann die letzte verbundene Wahl statt. Die Altersgrenze des Bürgermeisters von 68 Jahren soll entfallen.

Die Stärkung der Rechte der Fraktionen, Rats- und Ausschussmitglieder soll durch eine Herabsetzung der Mindestgröße der Fraktionen erreicht werden. Gruppen im Rat ohne Fraktionsstatus sowie einzelne Ratsmitglieder ohne Fraktion bzw. Gruppenzugehörigkeit hätten nunmehr Anspruch auf eine angemessene finanzielle Ausstattung zur Vorbereitung auf die Beratungen im Rat.

Darüber hinaus ging die Hauptreferentin auch auf die Herabsetzung der Schwellenwerte für mittlere kreisangehörige Städte von 25.000 auf 20.000 Einwohner, für große kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 Einwohner ein. Die vorgesehene Herabsetzung der Schwellenwerte entspreche einer langjährigen Forderung des Verbandes. In NRW gebe es 43 Kommunen, die mittlere kreisangehörige Stadt werden könnten und 19, die große kreisangehörige Stadt werden könnten. Bei den betreffenden Kommunen sei eine ausreichende Verwaltungskraft vorhanden, die eine Differenzierung nach den bisherigen Werten nicht mehr rechtfertige.

Schließlich informierte Frau Wellmann auch über die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch eine Verschärfung des § 107 der GO. Die wirtschaftliche Betätigung sei nach dem Entwurf vom Rahmen der Leistungsfähigkeit nur noch zulässig bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Zweckes und wenn der öffentliche Zweck durch ein anderes Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden könne. Damit werde NRW den restriktivsten Rechtsrahmen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern erhalten. Ausgenommen seien weiterhin Kernbereiche der Daseinsvorsorge wie der Energie- und Wasserversorgung, der öffentliche Verkehr und die Telekommunikationsdienstleistungen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW habe auf seiner letzten Sitzung im März 2007 seine strikt ablehnende Haltung gegenüber einer Verschärfung der wirtschaftlichen Betätigung bekräftigt.

Az.: IV/2

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