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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 361/2008 vom 19.06.2008
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg
Am 20.05.2008 fand in Selm die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2008 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben rund 180 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Hußmann, den Regierungspräsidenten Diegel, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, und den stellv. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop. Darüber hinaus begrüßte er den Leiter des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei in NRW, Herrn Schmidt. Als Referenten begrüßte er schließlich Beigeordneten Hamacher und Hauptreferenten Thomas von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie Herrn Hustadt von der Stadt Sundern. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt stellte sodann die Stadt Selm vor. Anschließend informierte Herr Schmidt über die Aufgaben des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei in NRW.
Regierungspräsident Diegel teilte mit, dass Oberbürgermeister Erwin, Stadt Düsseldorf, gestorben sei. Er sei ein herausragender Kommunalpolitiker gewesen, der für die Stadt Düsseldorf viel getan habe; insbesondere sei es ihm gelungen, die Schuldenfreiheit für seine Stadt zu erreichen. In seinem Grußwort an die Teilnehmenden der Arbeitsgemeinschaft informierte der Regierungspräsident über die finanzielle Beratung der Bezirksregierung Arnsberg für die kreisangehörigen Kommunen. Die Zahl der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept habe sich zwar halbiert. Jedoch sei diese Halbierung teilweise durch eine Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement bedingt. Er appellierte an die Kommunalpolitiker, trotz der bevorstehenden Kommunalwahl den Kurs der Konsolidierung fortzuführen. Diegel ging abschließend auf das Schwerpunktthema – SGB II – Arbeitsgemeinschaften/Optionskommunen – ein. Er appellierte an die Kommunen, möglichst mit einer Stimme sprechen.
Über „Aktuelles aus der Verbandsarbeit“ berichtete Beigeordneter Claus Hamacher aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW. Zunächst informierte er über die einzelnen Bereiche der Ganztags-Offensive der Landesregierung. Diese bestehe aus einem Ganztagsschulprogramm, das sich auf Realschulen und Gymnasien beziehe, aus einer pädagogischen Übermittagsbetreuung und aus einem Investitionsprogramm aus Landesmitteln („1.000-Schulen-Programm“). Der Verband habe die Initiative grundsätzlich begrüßt, zumal sich der Städte- und Gemeindebund NRW seit geraumer Zeit für einen Investitionsfonds aus Landesmitteln ausgesprochen habe. Festzustellen sei allerdings, dass es im Detail durchaus noch Probleme gebe. So sei problematisch, dass der Runderlass „5-Tage-Woche an Schulen“ dahingehend überarbeitet werden soll, dass in den Schulen bei Nachmittagsunterricht eine verpflichtende Mittagspause von einer Stunde stattfinden muss. Hierdurch werde eine enorme Drucksituation auf den Schulträger ausgeübt, entsprechende Verpflegungsräume zu schaffen. Im Hinblick auf die Umwandlung von Realschulen und Gymnasien in Ganztagsschulen stelle sich im Übrigen die Frage, welche Schulen im Einzelnen einen Antrag stellen könnten. Bislang sei beabsichtigt, dass grundsätzlich nur Kommunen einen Antrag stellen könnten, die über zwei Schulen der betreffenden Schulform verfügen. Damit würden allerdings größere Städte bevorzugt und der ländliche Raum insgesamt benachteiligt. Daher müssten auch offene Systeme zugelassen werden. Ferner ging der Beigeordnete auf die Haushaltslage der Städte und Gemeinden ein. Die Finanzlage habe sich zwar insgesamt entspannt, allerdings müsse festgestellt werden, dass die Landschaft insgesamt sehr heterogen sei. An der Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW hätten sich alle 360 Städte und Gemeinden beteiligt. Er hob hervor, dass das Finanzierungssaldo der Kommunen insgesamt im Plus stehe. Es sei allerdings nicht so hoch, dass hiermit im erheblichen Umfang Schulden abgebaut werden könnten. Ein Indikator für den Zustand der Kommunalfinanzen sei die Anzahl der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept. Die Anzahl der HSK-Kommunen sei von 130 auf 78 zurückgegangen; allerdings hätten rd. 45 Kommunen im Zusammenhang mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement kein Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen müssen. Ferner ging Hamacher auf die Mai-Steuerschätzung ein. Danach würden die Kommunen über rund 1 Mrd. € weniger verfügen. Beim Bund sei allerdings ein Zuwachs zu verzeichnen, dieser ergebe sich allerdings im Wesentlichen aus dem Tarifabschluss, da der Bund mehr Steuern einnehme als er Personalausgaben leiste.
Zum Schwerpunktthema „SGB II – Arbeitsgemeinschaften/Optionskommunen“ referierte zunächst Hauptreferent Thomas aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW. Thomas ging zunächst auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ein. Danach schließe das Grundgesetz grundsätzlich eine Mischverwaltung aus. Der Landkreistag setze sich nunmehr für eine Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung ein. Der Städtetag halte demgegenüber an seiner alten Position aus 2003 fest. Insgesamt 115 Mitgliedskommunen seien vor Ort in Optionskreisen tätig. Thomas stellte im Folgenden einzelne Thesen zur Neuordnung der SGB II-Leistungsträgerschaft vor, die im Einzelnen die Position des Städte- und Gemeindebundes NRW wiedergeben. Im Vordergrund der politischen Diskussion zur Zukunft der Grundsicherung für die Arbeitssuchenden müsse das wesentliche Ziel von Hartz IV stehen, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bedarfsgemeinschaften über Hilfen aus einer Hand Perspektiven zu eröffnen. Bei jeder Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitssuchende dürfe der Bund nicht aus seiner arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftspolitischen Rolle entlassen werden, ihn treffe die staatliche Organisations- und Finanzierungsverantwortung beim SGB II. Unter fachlichen Aspekten müssten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihr Know-how unmittelbar und über die Kreise bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende einbringen können. Die tatsächlichen Realisierungschancen der einzelnen Aufgabenträgermodelle seien aufgrund der gegenwärtigen politischen Positionierungen umso größer, je weniger Eingriffe in das geltende Bund-Länder-Finanzverfassungssystem nötig seien. Wünschenswert wäre jedenfalls aus Kundensicht ein einheitliches Bild der SGB II-Aufgabenträgerschaft im Bundesgebiet. Gut vorstellbar und aus der Perspektive des Städte- und Gemeindebundes NRW auch zu befürworten sei dauerhaft und parallel auch die Optionslösung.
Herr Hustadt, Stadt Sundern, referierte sodann über die gemeindlichen Interessen und Aufgaben in der Kooperation mit dem zugelassenen kommunalen Träger sowie der Arbeitsagentur. Zunächst berichtete er über die Situation im Hochsauerlandkreis. Delegiert worden seien nach dem SGB II insbesondere passive Leistungen, mit Ausnahme von Widerspruchs- und Klageverfahren, sowie aktive Leistungen, mit Ausnahme von Grundsatzangelegenheiten. Den kreisangehörigen Kommunen gehe es insbesondere darum, ein umfangreiches Leistungsangebot für die Arbeitssuchenden vorzuhalten. Die örtliche Wirtschaft unterstütze die Regionalisierung. Die Kommunen würden über die Leistungsgewährung und über Eingliederungsleistungen selbst entscheiden. Beteiligt würden die Gemeinden bei Grundsatzentscheidungen, der Fortentwicklung von Rahmenkonzepten, der Entwicklung und Realisierung überregionaler Eingliederungsmaßnahmen und die Budgetierung sowie die Mittelverteilung. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit habe es vor dem Jahr 2005 durchaus konfliktträchtige Gespräche gegeben. Die Zusammenarbeit habe sich verbessert, auch durch persönliche Kontakte. Inzwischen würden regelmäßige Gespräche mit der Agentur stattfinden. Positiv sei zu vermerken, dass Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit die Arbeit unterstützen. Unterschiedliche Organisationsformen seien getestet, verglichen und angepasst worden. Auf veränderte Rahmenbedingungen könne man schnell reagieren. Darüber hinaus sei die interkommunale Zusammenarbeit ausgeweitet worden. Nicht unproblematisch sei allerdings, dass die Vorhaltung zahlreicher Leistungen in jeder Gemeinde Geld koste. Darüber hinaus sei der Abstimmungsaufwand nicht unerheblich. Insgesamt müsse allerdings festgestellt werden, dass sich die Zusammenarbeit positiv entwickelt habe.
Az.: IV/2