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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 2/2009 vom 19.12.2006
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg
Am 30.11.2006 fand in Hemer die 2. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2006 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben ca. 240 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Esken, den Regierungspräsidenten Diegel, den stellvertretenden Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop. Ferner begrüßte er den Geschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes, Professor Ilg und den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Schneider. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt stellte sodann die Stadt Hemer vor.
Regierungspräsident Diegel informierte in seinem Grußwort, dass die Bezirksregierung Arnsberg vor großen Herausforderungen stünde. Er nannte in diesem Zusammenhang insbesondere die Verwaltungsstrukturreform. Durch die anstehenden Reformen dürfe die Dienstleistungstätigkeit der Bezirksregierung gegenüber den Kommunen nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen seines Grußwortes ging Diegel auch auf das Schwerpunktthema der Veranstaltung, die Novellierung des Sparkassenrechts in Nordrhein-Westfalen, ein. Die Bankenlandschaft befinde sich im Umbruch. Er nannte drei Punkte, die nach seiner Auffassung für die Novellierung des Sparkassenrechtes von zentraler Bedeutung seien. Dies seien die Ausschüttungsregelung, das Stammkapital und die Bilanzierung der Sparkassen. Zum Stammkapital führte er aus, dass das öffentliche Anstaltsrecht nicht zum Stammkapital passen würde. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sparkassen sprach er sich für eine Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aus. Der Regierungspräsident führte abschließend aus, dass keine Privatisierung von Sparkassen gewünscht sei.
Über die aktuellen Themen aus der Verbandsarbeit informierte Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW. Er ging zunächst auf die Finanzsituation des Landes und der Kommunen ein und kritisierte, dass das Land beabsichtige, den Kommunen Finanzmittel in Höhe von 363 Mio. Euro zu entziehen. So wolle man ab dem GFG 2007 die Grunderwerbsteuer aus der Verbundsmasse herausnehmen. Damit würde der Verbundbetrag um 165 Mio. Euro gekürzt. Zudem seien im Bereich der Weiterbildung erhebliche Kürzungen beabsichtigt. Gleichzeitig solle ab 2007 der kommunale Beitrag zur Krankenhausfinanzierung von 20 auf 40 % verdoppelt werden. Dies mache 110 Mio. Euro mehr an Belastung aus. Die Kürzungen im Kindergartenbereich aus diesem Jahr in Höhe von 70 Mio. Euro würden darüber hinaus fortgeführt. Für diesen Griff in kommunale Kassen gebe es keine sachliche Rechtfertigung. Es sei ein Verstoß gegen die Grundsätze einer nachhaltigen Finanzpolitik, wenn sich eine staatliche Ebene teilweise zu Lasten einer anderen saniere. Auch die vom Land seit Jahren aufgestellte Behauptung, den Kommunen ginge es relativ besser als dem Land, sei nicht haltbar.
Eine „Großbaustelle“ im Finanzbereich bleibe Hartz IV. Es gehe vor allem um die künftige Höhe der Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde ein Beitrag von 4,3 Mrd. Euro vereinbart. Die Kommunen hätten gemeinsam mit den Ländern 5,8 Mrd. Euro gefordert. Nur dann wäre die gesetzlich zugesicherte und politisch versprochene Gesamtentlastung von 2,5 Mrd. Euro eingetreten. Vor diesem Hintergrund könne ein Beitrag von 4,3 Mrd. Euro nicht befriedigen, weil dadurch die Entlastung auf eine Mrd. Euro zusammengeschrumpft sei. Wie daraus auch noch der Ausbau der Krippenplätze finanziert werden solle, sei völlig schleierhaft.
Abschließend ging Schneider auch auf das Schwerpunktthema der Veranstaltung ein. Ziel einer Reform des Sparkassenrechtes sei es, die Marktchancen der Sparkassen zu verbessern und den Verbund mit der WestLB zum Nutzen aller Beteiligten zu stärken. Hierzu hätten die beiden Sparkassenverbände und die drei kommunalen Spitzenverbände dem Finanzminister Anfang Juni gemeinsame Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese würden derzeit mit der Landesregierung intensiv diskutiert. Bis auf wenige Punkte bestehe weitgehend Übereinstimmung. Insbesondere würden die bisherigen Sparkassenprinzipien, wie öffentlich-rechtlicher Auftrag, Regionalprinzip und öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht angetastet. Es werde also keine Privatisierungsmöglichkeit geben. Allerdings werde der bisherige Ausschüttungsparagraf durch einen einfachen Satz ersetzt. Eine Anrechnung der wesentlich höheren Ausschüttungsbeträge im GFG oder in sonstigen Gesetzen werde es nicht geben. Umstritten sei zudem die Frage, ob man im Sparkassengesetz die Möglichkeit schaffen solle, dass Kommunen in ihren Sparkassen Stammkapital einführen könnten. Eine solche Regelung lehnte Schneider ab mit der Begründung, dass hiermit der Ausstieg aus dem öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen ermöglicht werde.
Die Rede des Hauptgeschäftsführers kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW, auf das die Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW zugreifen können, unter BezirksAGs/AG Arnsberg abgerufen werden.
Professor Ilg vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband behandelte abschließend ausführlich das Schwerpunktthema „Novellierung des Sparkassenrechts in Nordrhein-Westfalen“. Er legte Wert darauf, dass die beiden Sparkassenverbände und die drei kommunalen Spitzenverbände möglichst im Konsens zu den beabsichtigten Änderungen Stellung beziehen. Im Sparkassenrecht müsse der Eigentumsbegriff klargestellt werden. Eindeutiger als bislang sei eine klare Zuordnung zu den Kommunen sinnvoll. Wem die Sparkasse gehöre, der solle auch über Ausschüttungen entscheiden können. Die Verbundzusammenarbeit mit der WestLB habe sich grundsätzlich bewährt. Ilg sprach sich gegen ein Stammkapital von Sparkassen aus und betonte. dass die gemeinnützige Ausschüttungsverwendung nicht abgeschafft werden sollte. Gegen die Einführung eines Stammkapitals sprach sich der Geschäftsführer deshalb aus, weil die Sicherheitsrücklagen der Sparkassen relativ hoch seien. Ein Stammkapital sei daher nicht notwendig. Die erforderliche Transparenz sei gegeben. Beim Stammkapital bestehe die Gefahr, dass sich ein privater Dritter an diesem Kapital beteiligen möchte. Unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot sei eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht auszuschließen.
Der Finanzminister des Landes NRW führe derzeit Sondierungsgespräche zu der Thematik. Auf Grund der Gespräche habe er den Eindruck, dass die Grundstrukturen des Sparkassenrechts erhalten blieben, insbesondere sei keine Privatisierung der Sparkassen beabsichtigt. Ilg thematisierte ferner eine Fusion der Sparkassenverbände aus Nordrhein-Westfalen. Dabei bleibe festzuhalten, dass der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband gut funktioniere. Bei einem größeren Verband müsse darauf Wert gelegt werden, die Interessen der kleinen Sparkassen hinreichend zu berücksichtigen.
Az.: IV/2