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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 277/2006 vom 05.04.2006
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold
Am 27.03.2006 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold auf Einladung von Bürgermeister Hermann Hecker in der Residenz Stadthalle in Höxter.
Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider berichtete vor etwa 210 Anwesenden über aktuelle kommunalpolitische Themen. Im Schwerpunkt seiner Darstellung ging Herr Dr. Schneider auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei der geplanten Verwaltungsstrukturreform ein. Wichtig sei bei der Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene die vollständige Kostenerstattung. Herr Dr. Schneider stellte in seiner Rede ferner die Änderungen im kommunalen Finanzausgleich (GFG) dar. Mit Blick auf die Schulpolitik stellte der Hauptgeschäftsführer fest, dass etwa die Oberstufenreform in die richtige Richtung weise, beklagte aber zugleich die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke. Sie stellten ein wichtiges Steuerungsinstrument des kommunalen Schulträgers dar. Abschließend ging der Hauptgeschäftsführer auf die neueren Entwicklungen im Bereich Hartz IV und der Diskussion um die Gewerbesteuerreform ein.
Hauptreferent Horst-Heinrich Gerbrand behandelte das Thema Kommunale Position zur aktuellen Situation in der Kinder- und Jugendhilfe. Der StGB NRW sei der Auffassung, dass die Absicht der Landesregierung in krassem Widerspruch zu einer dialogorientierten Weiterentwicklung des GTK stehe, einseitig zulasten der Kommunen bzw. Träger Kürzungen in Höhe von 104,5 Mio. Euro für das Jahr 2006 bereits im Vorfeld einer Reform des GTK durchzusetzen. Dies gelte sowohl für das ohne Beteiligung der Trägerorganisationen erfolgte Verfahren als auch für die geplanten gravierenden Kürzungen bei den Mitteln für die Kindertagesbetreuung. Die als Trägerkonsolidierungsbeitrag weiterhin pauschal abgesenkte Sachmittelförderung, vor allem aber der deutliche Teilrückzug des Landes aus der über Jahrzehnte bewährten dualen Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder sei für die Kommunen völlig inakzeptabel.
Der Wegfall des aus Landessicht bürokratischen Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren ließe sich auch nicht ansatzweise durch organisatorische Maßnahmen der Kommunen kompensieren. Die Jugendämter bzw. Kommunen würden vielmehr in die familienpolitische Zwangslage geraten, Elternbeiträge durch jeweils neu zu erlassende Satzungen massiv erhöhen zu müssen. Bei einer Realisierung der drohenden Kürzungsmaßnahmen seien erhebliche Auseinandersetzungen vor Ort mit Trägern und Eltern vorprogrammiert.
Der Landtag werde aufgefordert, alle systemfremden Kürzungen im GTK-Bereich zu unterlassen und die landeseinheitliche Festsetzung der Elternbeiträge beizubehalten. Dezidiert werde darauf hingewiesen, dass bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit einer Anpassung der Elternbeiträge bestehe und sich das Land als Initiator und Begünstigter der Kürzungsmaßnahmen nicht der Verantwortung für etwaige Beitragserhöhungen entziehen dürfe.
Ministerialdirigent Johannes Winkel stellte aktuelle Überlegungen des Innenministeriums zur Reform der Kommunalverfassung vor. Einen abgestimmten Referentenentwurf gebe es noch nicht. Ziel des Gesetzgebungsvorhabens sei mehr Klarheit der Kompetenzverteilung zwischen Rat und Bürgermeister. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sei eine etwas verschärfte Regelung zu erwarten. Allerdings werde es gleichzeitig eine Art Bestandsschutz für kommunale Unternehmer geben.
Az.: III/1 91-29