Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 363/2008 vom 03.06.2008

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am 29.05.2008 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold auf Einladung von Bürgermeister Kuper in Rietberg.

Stv. Verbandsgeschäftsführer Henning Richerzhagen, Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband, nahm zum derzeitigen Gesetzgebungsverfahren Stellung.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat den Entwurf für ein neues Sparkassengesetz als vernünftige Gesprächsgrundlage begrüßt. Insbesondere das klare Bekenntnis zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen, das nunmehr vorgesehene gesetzliche Verbot der Aufnahme von Sparkassen in die kommunalen Bilanzen und die kommunalfreundliche Ausschüttungsregelung, die das Eigentum der Kommunen an den Sparkassen unterstreicht, greift Anregungen auf, die im Vorfeld von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen worden waren.

Für diskussionsbedürftig hält der Verband allerdings das Verfahren hinsichtlich der vom Land gewünschten Fusion der beiden Sparkassenverbände. Auch bei der anzustrebenden Intensivierung der Zusammenarbeit der WestLB AG und der Sparkassen in einem Finanzverbund müsse das Prinzip der Freiwilligkeit Vorrang haben vor gesetzgeberischen Vorgaben.

Klärungsbedarf besteht weiterhin in Bezug auf das so genannte Trägerkapital, das durch das neue Sparkassengesetz ermöglicht werden soll. Die Forderung nach Trägerkapital mache nur dann Sinn, wenn man die Absicht habe, diese Anteile zu einem späteren Zeitpunkt auch handelbar zu machen. Spätestens dann aber sei die Gefahr einer Privatisierung von Sparkassen nicht mehr auszuschließen.

Zur Neuordnung der SGB II-Leistungsträgerschaft, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Ende letzten Jahres notwendig wird, berichtete Hauptreferent Roland Thomas von der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zusammenarbeit von Bundesarbeitsverwaltung und Kommunen in den sog. Arbeitsgemeinschaften im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende als unzulässige Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt. Es seien jetzt mehrere Organisationsmodelle in der Diskussion. Jüngst habe eine Sonderkonferenz der Länderarbeits- und Sozialminister eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Bund eingerichtet, um im Wesentlichen zwei Modelle vertieft zu prüfen: Eine am bisherigen Modell der Arbeitsgemeinschaften orientierte Lösung, die durch eine Grundgesetzänderung verfassungsrechtlich abzusichern wäre; daneben eine Lösung ohne Übertragung von Aufgaben auf einen gemeinsamen Aufgabenträger, bei der die Leistungsträger durch klare gesetzliche Regelungen zu verpflichten wären, so eng wie möglich zusammenzuarbeiten. Über das sog. Optionsmodell herrsche weiterhin Dissens.

Reinhard Weitz von der Bezirksregierung in Detmold stellte abschließend das regionale Netzwerk für Verkehrssicherheit vor. In diesem Netzwerk arbeiten die Städte, Gemeinden und Kreise bei der Einrichtung von Arbeitskreisen bzw. runden Tischen, der Empfehlung von Maßnahmen für die lokale Verkehrssicherheitsarbeit, der Suche nach erfolgreichen Projekten, der Vermittlung von Kontakten zu Referenten und Experten, der Vermittlung potenzieller Sponsoren usw. zusammen. Gemeinsames Engagement der Akteure vor Ort kann das Unfallrisiko reduzieren, die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern sowie den Wohnwert einer Stadt steigern.

Az.: III/1 91-29

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