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StGB NRW-Mitteilung 475/2010 vom 03.11.2010
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Am 2. November 2010 fand in Uedem die Herbstsitzung 2010 der StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt. Der Vorsitzende Bürgermeister Fonck aus Kalkar begrüßte neben Staatssekretärin Kaykin und Staatssekretär Dr. Krüger die stellvertretende Landrätin Croonenbroeck sowie weitere ca. 120 Teilnehmer im „Silberdorf“ Keppeln in der Gemeinde Uedem. Er wies darauf hin, dass nunmehr die Einladungen zu diesen Sitzungen ausschließlich in elektronischer Form erfolgen und die Gemeinden diese dann — wie bisher - weiterleiten müssten.
Sodann stellte Bürgermeister Weber von der gastgebenden Gemeinde Uedem diese vor. Nach einem kurzen historischen Überblick ging er auf die aktuelle Situation der Gemeinde z.B. in den Bereichen Schulen und Kindergärten sowie auf den erfolgten Strukturwandel und die Finanzsituation ein. Staatssekretärin Kaykin stellte die Integrationsziele der Landesregierung vor. Sie machte deutlich, dass durch die Schaffung eines Integrationsministeriums dies auch eine politische Aufwertung dieses Themas sei. Integration sei eine Querschnittsaufgabe.
Sie wies auf eine hohe Arbeitslosenquote bei Ausländern und zwar auch bei ausländischen Akademikern hin. Arbeitslosigkeit würde bekanntlich eine Integration erschweren. Das Land plane ein Integrationsgesetz. Dort sollen u.a. Beteiligungsrechte geregelt werden. Ferner beabsichtigt das Land, den Ausländeranteil bei den Landesbediensteten zu erhöhen. Auch wolle man sog. anonymisierte Bewerbungsverfahren prüfen und erproben. Sie machte ferner deutlich, dass die aktuelle politische Diskussion die millionenfach gelungene Integration in den Hintergrund schiebe. Abschließend ging sie auf die „Komm-In-Projekte“ des Landes ein.
Dann berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider über Aktuelles aus der Verbandsarbeit. Er fordert die neue Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bund künftig einen stärkeren Anteil an den Sozialkosten übernimmt. Diese, welche die Kommunen wie ein Mühlstein immer rascher in die Tiefe ziehen würden, seien auf Bundesgesetze zurückzuführen. Im Jahr 2009 hätten die NRW-Kommunen mehr als zwölf Milliarden Euro für soziale Aufgaben aufgewendet. Dabei sei vor allem die Eingliederungshilfe für Behinderte exorbitant gestiegen. Diese Eingliederungshilfe sei aber keine kommunale Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche. Nur wenn es gelinge, die Sozialkosten zu begrenzen und auf mehrere Ebenen zu verteilen, bestehe Aussicht auf Sanierung der kommunalen Haushalte. Dazu gehöre auch eine langfristig auskömmliche Finanzausstattung.
Die vom Land für 2011 geplante Schlüsselzuweisung von 7,9 Mrd. Euro sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings müsse die Landesfinanzierung der NRW-Kommunen befreit werden von dem Vorbehalt, dass dies nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes geschehen könne. Was den von der Landesregierung geplanten Stärkungspakt Stadtfinanzen angehe, müssten zunächst noch die Voraussetzungen für seine Umsetzung geklärt werden. „Nur der solle Hilfe bekommen, der nachweist, dass er die eigenen Einspar- und Einnahmepotenziale vollständig ausgeschöpft hat“, nannte Schneider als wichtigste Bedingung.
Ebenso müsse sichergestellt sein, dass das knappe Geld gerecht verteilt werde: Es kann nicht sein, dass der kreisangehörige Raum die Zeche zahlt für die Eskapaden mancher Großstädte. Beim Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für unter Dreijährige, seien Qualität und Finanzierbarkeit gleichermaßen im Auge zu behalten. Dabei wäre es das falsche Signal, den Eltern sämtliche Beiträge zu erlassen. Jedes beitragsfreie Jahr nehme schätzungsweise 175 Millionen Euro aus dem System. Auf dieses Geld seien die Betreuungseinrichtungen aber dringend angewiesen für den Ausbau der Qualität. Nicht zuletzt sei das Land in der Pflicht, sich stärker an der Finanzierung der U 3-Betreuung zu beteiligen. Dies habe das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 12.10.2010 eindeutig klargestellt. Wenn neue Aufgaben definiert werden, müssten die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Aspekte wie die Fortentwicklung des Schulsystems sowie die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen aber auch die Betreuung Langzeitarbeitsloser unter Hartz IV waren weitere Themen seiner Rede. Diese kann im Intranet unter Fachgremien/Arbeitsgemeinschaften/AG Düsseldorf abgerufen werden.
Schließlich berichtete Staatssekretär Dr. Krüger vom Ministerium für Inneres und Kommunales über beabsichtigte Vorhaben der Landesregierung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW. Er ging auf den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ein und machte deutlich, dass einmalige Zahlungen an die Kommunen wenig hilfreich seien. Er gehe eher davon aus, dass solche Zahlungen über eine Dauer von bis zu zwei Wahlperioden erforderlich seien. Ziel sei es, bis 2020 die Kassenkredite der Kommunen in etwa zu halbieren. Dann ging er auf die Bedeutung der Kommunalaufsicht ein. Diese müsse die kommunale Selbstverwaltung beachten. Es müsse vor Ort Gestaltungsspielräume geben. Ganz wichtig sei in diesem Zusammenhang der Nachweis der Wirtschaftlichkeit von kommunalen Maßnahmen. Dies sei von der Aufsicht dann zu beachten.
Er machte auch deutlich, dass der Bund sich an den Soziallasten dringend beteiligen müsse. Dafür setze sich NRW ein. Auch die Gewerbesteuer müsse erhalten bleiben — sei sie doch eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Schließlich nannte er noch kurz die Aspekte „Stichwahl und Abwahl von Bürgermeistern“ sowie „Zusammenlegung von Rats- und Bürgermeisterwahlen“. Auf Nachfrage im Rahmen der Diskussion wies er u.a. darauf hin, dass es einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 107 GO gebe. Hierfür müsste es allerdings auch die Mehrheiten im Parlament geben.
Az.: II/1 01-25