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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 318/2012 vom 04.06.2012
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln
Am 29.05.2012 fand in Bad Münstereifel die 75. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Raetz, Rheinbach, begrüßte neben den rund 160 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Bürgermeister Alexander Büttner von der gastgebenden Stadt Bad Münstereifel, Frau Dr. Corinna Dylla-Krebs, Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Herrn Carsten Pütz, Bergische Universität Wuppertal, Beigeordneten Hamacher, Beigeordneten Graaff und Hauptreferent Wohland von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Bürgermeister Büttner begrüßte sodann die Teilnehmer und stellte die Stadt Bad Münstereifel vor. Frau Dr. Dylla-Krebs richtete ebenfalls ein Grußwort an die Teilnehmer und erläuterte Struktur und Aufgabenstellung der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen besteht seit 1976. Sie ist aus der Rechtspflegerschule hervorgegangen, die sich schon 1955 in Bad Münstereifel niederließ. Sie bietet derzeit 388 Studierenden einen Studienplatz.
Beigeordneter Hamacher referierte in Vertretung von Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider über aktuelle Entwicklungen aus der Verbandsarbeit. Er richtete einen Gruß von Herrn Dr. Schneider an die Teilnehmer, der leider krankheitsbedingt verhindert war.
Beigeordneter Hamacher gab zunächst seine Einschätzung wieder, dass es für den Verband nach der Landtagswahl schwieriger werden wird, seine Positionen zu vermitteln. Hintergrund sei die Zusammensetzung der Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die lediglich zu einem Drittel aus dem kreisangehörigen Bereich stammen. Sodann erläuterte er die Forderungen des Verbandes an den neuen Landtag und die neue Landesregierung. Er ging dabei insbesondere auf die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Schulbereich und die Betreuung der unter Dreijährigen ein. Hier gebe es ab 2013 einen Rechtsanspruch. Es seien weitere Landesmittel erforderlich, um den Bedarf zu decken. Die Verhandlungen mit dem Land über einen Konnexitätsausgleich seien nach 17 Monaten infolge der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs vom 12.10.2010 auf gutem Wege. Im März d. J. konnte eine Einigung erreicht werden. Die Zahlungen sollen noch im Sommer erfolgen. Außerdem ging Beigeordneter Hamacher auf die Forderung der umgehungssicheren Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips und die Absicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen ein. Die Finanzsituation sei eine Klammer um alle anderen wichtigen Themenfelder. Er stellte die Haushaltssituation nochmals anhand der Ergebnisse der Haushaltsumfrage des Verbandes dar und ging weiter auf den Stärkungspakt Stadtfinanzen ein, an dem sich auch das Land in der zweiten Stufe mit eigenen Mitteln beteiligen müsse. Außerdem müsse sich der Bund im Bereich Soziales stärker finanziell engagieren. Abschließend ging Beigeordneter Hamacher auf das das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Einheitslastenabrechnungsgesetz ein, welches einen deutlichen Erfolg für die Verbandsarbeit darstellt. In der Folge werde es darum gehen, mit dem Land eine einvernehmliche Lösung für den finanziellen Rahmen der Beteiligung der Kommunen zu erzielen. Bei der Weiterentwicklung des GFG müsse es endlich gestaffelte fiktive Hebesätze und einen neuen Indikator für den Soziallastenansatz geben.
Anschließend referierte Carsten Pütz in Vertretung von Herrn Fromm, beide Bergische Universität Wuppertal, zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Es wurde die Initiative Breitband.NRW vorgestellt. Der PowerPoint-Vortrag von Herrn Pütz ist im Internet-Angebot des StGB NRW unter Veranstaltungen/Bezirksarbeitsgemeinschaften/AG Köln bzw. im Mitgliederbereich unter Fachgremien/Bezirks-AG/AG Köln abrufbar. In der sich anschließenden Diskussion kam deutlich die Sorge zum Ausdruck, dass der ländliche Raum bei der technischen Entwicklung abgekoppelt werden könnte. Wegen der rasanten Entwicklung sei es vielerorts nicht möglich, mit den notwendigen Investitionen zum Breitbandausbau Schritt zu halten. Kontraproduktiv sei in diesem Zusammenhang auch die Senkung der Fördersätze des Landes.
Schließlich referierte Beigeordneter Graaff zu der Flächenbedarfsberechnung in den Regionalplänen nach dem jetzt vorliegenden Gutachten von Professor Dr. Vallée, ISB RTHW Aachen, im Auftrag der Staatskanzlei. Der PowerPoint-Vortrag von Herrn Graaff ist ebenfalls im Internet-Angebot des StGB NRW unter Veranstaltungen/Bezirksarbeitsgemeinschaften/AG Köln bzw. im Mitgliederbereich unter Fachgremien/Bezirks-AG/AG Köln abrufbar. In der sich anschließenden Diskussion ging es vor allem um die Einbeziehung des Regionalplanungsrates und um die Auswirkungen der neuen Flächenbedarfsberechnung auf Reserveflächen.
Bürgermeister Raetz schloss die Tagung gegen 13.00 Uhr. Die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft wird im November oder Dezember 2012 stattfinden.
Az.: IV/1 992-06