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StGB NRW-Mitteilung 247/2014 vom 15.04.2014
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster
Am 10.04.2014 fand die Frühjahrstagung der AG Münster des StGB in der Stadthalle der Stadt Borken statt. Schwerpunktthema der mit über 130 Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung war die Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Der AG-Vorsitzende, Herrn Bürgermeister Moenikes (Stadt Emsdetten) begrüßte die große Teilnehmerzahl und stellte fest, dass das Schwerpunktthema „Medizinische Versorgung im ländlichen Raum ein regen Zuspruch gefunden hat. Die erste Beigeordnete der Stadt Borken, Frau Schulze Hessing, wies in ihrem Grußwort insbesondere darauf hin, dass Bund und Land aufgefordert seien, Initiativen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu starten. Das Förderprogramm des Landes könne hier nur ein erster Schritt sein. Bezogen auf die Krankenhäuser stellte sie heraus, dass es mit dem Klinikverbund Westmünsterland im Kreis Borken gelungen sei, eine ortsnahe Krankenhausversorgung in verschiedenen Städten und Gemeinden sicherzustellen.
Regierungspräsident Prof. Dr. Klenke rief dazu auf, nicht abzuwarten, sondern selbst kreativ zu werden, um die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich auch in der Zukunft zu gewährleisten. Er wies vor allem darauf hin, dass die Ärzteschaft zwischenzeitlich überaltert sei und bei jungen Ärztinnen und Ärzten vielfach der Wunsch bestehe, im Krankenhaus zu arbeiten oder zumindest in einer größeren Fachpraxis. Die bestehenden Landesinitiativen wie „DocJobs-nrw“ und das „Hausärzteprogramm NRW“ müssten genutzt und weiterentwickelt werden, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum auch zukünftig sicherstellen zu können.
Der Landrat des Kreises Borken, Herr Dr. Zwicker, wies in seinem Grußwort insbesondere darauf hin, dass die Abiturnote nach wie vor eine zu hohe Hürde für das Medizinstudium sei. Außerdem seien zu wenig Studienplätze im Angebot. Hier bestehe Handlungsbedarf.
Herr von der Osten von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe machte in seinem Vortrag deutlich, dass auf der Grundlage der Befragung von Studierenden erkennbar sei, welche Rahmenbedingungen für einen künftigen Arzt von Bedeutung seien, damit dieser sich im ländlichen Raum niederlasse. An erster Stelle stehe eine verlässliche Kinderbetreuung (63 % der Befragten). 59 % der Befragten hätten sich kostenlose Praxisräume gewünscht. 51 % der Befragten hätten es als wichtig angesehen, dass der Lebenspartner einen Arbeitsplatz in der Nähe finden könne. Außerdem sei der Wunsch nach einer Gemeinschaftspraxis von 66 % der Befragten geäußert worden. Nur 10 % hätten den Wunsch nach einer Einzelarztpraxis dokumentiert. Insoweit sei auch als Idee das Ärztehaus mit Gemeinschaftspraxen für die Zukunft der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum besonders wichtig.
Herr Beigeordneter Gerbrand (StGB NRW) wies in seinem Vortrag insbesondere darauf hin, dass die Anzahl der Medizinstudienplätze zu gering sei. Viele junge Menschen hätten ein nachhaltiges Interesse am Arztberuf, könnten diesen Berufswunsch aber nicht realisieren, weil nicht genügend Studienplätze verfügbar seien. Außerdem könne festgestellt werden, dass die Fördermittel des Landes nicht gänzlich abgerufen würden. Hier müsse die Frage gestellt werden, ob das Richtige gefördert werde oder ob die Förderziele nicht einer Überarbeitung bedürften.
Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider widmete sich in seinem Beitrag „Aktuelles aus Düsseldorf“ insbesondere dem Thema Inklusion. Er wies darauf hin, dass die Inklusion ein Prozess sei, der bereits im Kopf der Menschen beginnen müsse. Insbesondere sei es wichtig, dass ein fairer Umgang der Kinder untereinander gewährleistet sei. Wichtig sei außerdem, dass die Städte und Gemeinden durch die Kosten der Inklusion nicht finanziell überlastet werden. Insoweit seien nicht nur bauliche Investitionen in das Blickfeld zu rücken, sondern ebenso eine ausreichende personelle Ausstattung für Unterstützungspersonal bezogen auf die Lehrerschaft. Hier müsse das Land ausreichende Finanzmittel für die Kommunen zur Verfügung stellen, weshalb der StGB NRW in den Verhandlungen mit dem Land NRW auch einen besonderen Stellenwert gelegt habe. Erfreulich sei, dass das Land zwischenzeitlich zugesagt habe, eine stetige Kostenüberprüfung durchzuführen, damit erkannt werden könne, ob die vom Land bereitgestellten Finanzmittel tatsächlich ausreichend seien.
Die Vorträge von Herrn Dr. Schneider und Herrn von der Osten können im Mitgliedsbereich des StGB-Intranetangebotes abgerufen werden unter Fachgremien ≥ BezirksAG ≥ AG Münster.
Az.: II/2 qu-ko