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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 784/2006 vom 23.11.2006
StGB NRW-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit
Am 20.09.2006 tagte der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit in Rheine. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Ausschussvorsitzender 1. Beigeordneter Dr. Weller die Mitglieder und Gäste des Ausschusses und dankte der Gastgeberin, Bürgermeisterin Dr. Kordfelder, für die Einladung nach Rheine.
Zu den Auswirkungen europäischer Rechtsentwicklungen auf die Sozialpolitik vor Ort referierte einleitend Direktor Dr. Nutzenberger, Leiter des DStGB-Europabüros. Er hielt zunächst fest, dass sowohl die Gesundheitsdienstleistungen als auch die Bereiche Jugend- und Familienpolitik aus dem Regelungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen seien. Auf der Basis eines derzeit umlaufenden Fragebogens bereite die EU-Kommission eine Studie zu den sozialen Dienstleistungen vor. Auch in diesem Arbeitsbereich sei feststellbar, dass die Kommission sehr stark unter Wettbewerbsaspekten agiere. Insofern sei im Grundsatz zu erwarten, dass die Kommission wie in anderen Arbeitsbereichen auch in der Sozialpolitik sich an den Stichworten Benchmarking, Qualitätssicherung und Nutzerbeteiligung orientiere, eine Dezentralisierung der Dienstleistungen auf kommunaler Ebene anstrebe, die Externalisierung öffentlicher Aufgaben auf Private sowie neue Finanzierungsmöglichkeiten prüfe und die Funktion der Behörden eher als Regulierer und weniger als Dienstleistungserbringer sehe. Verfahrensmäßig sei mittelfristig eine Rahmenrichtlinie zu erwarten. Dies gebe prinzipiell der Kommission auch den breitesten Spielraum, weil ihr bei allgemeineren Grundlagen die wesentliche Definitionsmacht zufalle. Mittel- und langfristig werde eine deutliche Liberalisierung sozialer Dienste über die europäische Rahmensetzung nicht aufzuhalten sein.
Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle, erläuterte im Anschluss den aktuellen Diskussionsstand zur Reform der Versorgungsverwaltung. Zum Sozialen Entschädigungsrecht zeichne sich die einvernehmliche Auffassung ab, dass als Option die Bündelung der Aufgabenwahrnehmung bei den Landschaftsverbänden weiterverfolgt werde und auf ihre personalwirtschaftlichen sowie finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten untersucht werde. Bei den Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht habe sich die kommunale Seite für die Option einer Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Kreise ausgesprochen, die Landschaftsverbände hätten allerdings nachträglich ein Angebot zur Übernahme auch dieses Aufgabenbereichs abgegeben. Beim Erziehungsgeld bzw. Elterngeld habe sich inzwischen herausgestellt, dass unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und des Erreichens von Synergieeffekten eine vom StGB NRW mit in die Diskussion eingebrachte mögliche Zuständigkeit der Großen kreisangehörigen Städte kaum in Betracht komme. Hier biete sich die Übertragung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte. Im vierten Zuständigkeitsbereich, der Betreuung der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Programme komme die Zuständigkeit der Bezirksregierungen in Betracht. Im Übrigen sei es Position der kommunalen Spitzenverbände, die Aufgaben in den Fällen einer Kommunalisierung als (pflichtige) Selbstverwaltungsaufgabe ohne staatliches Weisungsrecht einzuordnen, um durch einen möglichst weitgehenden Gestaltungsrahmen der kommunalen Träger die nötige Flexibilität für passgenaue Konzepte zu gewährleisten und die Chance eines weiteren Bürokratieabbaus nutzen zu können.
Der Ausschuss forderte eine strikte Einhaltung des in Artikel 78 Abs. 3 der Landesverfassung statuierten Konnexitätsprinzips i.V.m. dem Konnexitätsausführungsgesetz. Er erwartet differenzierte und belastbare Kostenfolgeabschätzungen zum finanziellen Ausgleich für die infolge von Aufgabenübertragungen bei den Kommunen entstehenden Aufwändungen bei den Leistungsausgaben sowie bei den Personal- und Sachkosten.
Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, berichtete über den Diskussionsstand zum GTKNachfolgegesetz. Bei dem für das Jahr 2008 beabsichtigten neuen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich handele es sich um einen äußerst komplexen Bereich. Neben zahlreichen inhaltlichen Veränderungen und Ergänzungen, wie beispielsweise der landesgesetzlichen Regelung zur Betreuung von Unterdreijährigen, der Sprachförderung, der Tagespflege sowie der Errichtung von Familienzentren sei insbesondere auch eine Veränderung des gesamten Finanzierungssystems mit weitreichenden Konsequenzen für Einrichtungs- und Kostenträger beabsichtigt. Von daher bedürfe es einer äußerst sorgfältigen Vorbereitung. Durch den Abschluss der Verfahrensvereinbarung habe man die hierfür dringend erforderliche Zeit gewonnen und das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW dazu gebracht, den ursprünglichen Fahrplan, bereits 2007 ein neues Gesetz zu erlassen, aufzugeben. Als Gegenmodell zu der vom MGFFI favorisierten Pro-Kind-Finanzierung habe eine Arbeitsgruppe, an der auch Mitglieder des Ausschusses mitgewirkt hätten, einen Gegenvorschlag auf der Basis von Gruppenpauschalen erarbeitet. Im Gegensatz zu einer Pro-Kind-Finanzierung reduziere diese Variante die Risiken für die Einrichtungsträger sowie die Gefahr von lokalen und regionalen Verwerfungen.
Zu der seit kurzem geltenden landesrechtlichen Neuregelungen des GTK, wonach nunmehr die Kommunen die Höhe der Elternbeiträge per Satzung festlegen müssen führte er aus, dass sich die Befürchtungen der kommunalen Seite, dass die Elternbeiträge in zahlreichen Fällen von den Kommunen aufgrund der finanzpolitischen Zwangslage erhöht werden müssten, in Gänze eingestellt hätten. Es sei bereits zu erheblichen politischen Auseinandersetzungen vor Ort mit Eltern und Trägern gekommen. Von daher setzte sich auch der Ausschuss dafür ein, die Elternbeiträge auch in einem GTK-Nachfolgegesetz landeseinheitlich festzulegen.
Weitere Themen der Erörterung im Ausschuss waren die Entwicklung bei den Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern, die Kommunalisierung der Landesförderung im Sucht- und AIDS-Bereich sowie die Novellierung des Kur- und Erholungsorterechts NRW. Zudem führte der Ausschuss zur Umsetzung des SGB II einen Erfahrungsaustausch durch. Die kommende Sitzung des Ausschusses soll am 14.03.2007 in Nottuln stattfinden.
Az.: III/2 N 11