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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 710/2008 vom 04.11.2008
StGB NRW-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr
Am 22.10.2008 fand in Moers die 97. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr statt. Bürgermeister Ballhaus erläuterte die verkehrliche und strukturpolitische Situation der einladenden Stadt Moers. Er verwies dabei insbesondere auf die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen in der Wirtschaftsförderung „wir4“, die deren Vorstand Kaiser in einem eigenen Tagesordnungspunkt vertiefend erläuterte. Die wir4-Wirtschaftsförderung ist, wie Vorstand Kaiser darstellte, der Zusammenschluss der Partnerstädte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg, eine Region im Schnittpunkt von Rhein-Ruhr und in Nachbarschaft zu den Niederlanden und Belgien. Die vier Städte vermarkteten gemeinsam den Grafschafter Gewerbepark Genend. Die Zusammenarbeit erstrecke sich auf die Gewerbeflächenentwicklung, die Vermarktung, das Regionalmarketing sowie die Geschäftsbesorgung für das Gemeinschaftsprojekt. Das Regionalmarketing umfasse die Entwicklung und den Betrieb von Internetportalen und Datenbanken, die Produktion von Zeitschriften, Magazinen und Standortfilmen, die Beteiligung an Messen und Ausstellungen usw. Die gemeinsame Unternehmens-, Finanz- und Förderberatung beinhalte die Existenzgründungs- und Wachstumsberatung für Unternehmen, die Potenzialberatung und Prüfung von Unternehmenskonzepten, die Unternehmensplanung, das Krisenmanagement sowie die Investitionsförderberatung.
Beigeordneter Hamacher berichtete sodann über die Zukunft der Sonderbedarfe im kommunalen Finanzausgleich. Er erläuterte die Ergebnisse des ifo-Gutachtens und die Reaktion der kommunalen Seite hierauf. Der Gutachter plädiere für eine Streichung der Sonderpauschalen und Sonderbedarfe, die nach seiner Auffassung einen Fremdkörper darstellten und in die Schlüsselmasse überführt werden müssten. Aus Verbandssicht sei festzuhalten, dass bei einer Umsetzung des Gutachtervorschlags eine Minderheit von Kommunen überproportional stark betroffen würde. Gfs. müsse es gelingen, bei einem Abbau der Sonderbedarfe einen angemessenen Ausgleich für einen Flächenansatz zu erreichen.
Der Ausschuss diskutierte außerdem über Möglichkeiten der Rechtsvereinfachung im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht. Er kam zu dem Ergebnis, dass mit einer Überführung des derzeit noch im bundesgesetzlich geregelten Erschließungsbeitragsrechts in die Gesetzgebungskompetenz des Landes ein deutlicher Entbürokratisierungsschritt durch die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Beitragsbescheiden auf zwei Instanzen, eine Beschleunigung in der Erzeugung von Rechtssicherheit und eine höhere Praxisnähe in der Rechtsprechung des OVG Münster erreicht werden könnten. Alleine diese Maßnahme führe bereits zu einer Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werde die Möglichkeit eröffnet, mittelfristig in einem für die erstmalige Herstellung sowie für die Erneuerung und die Verbesserung von Erschließungsanlagen einheitlichen Beitragsrecht Lösungsansätze mit den Zielen der Vereinfachung, Verwaltungspraktikabilität, Transparenz für den Bürger und Vorteilsgerechtigkeit eingehend zu prüfen.
Geschäftsführer Giesen erläuterte im Weiteren die Forderungen und Empfehlungen des StGB NRW zur Breitbandversorgung. Ein leistungsfähiger Internetzugang solle überall in Deutschland Privatpersonen wie Unternehmen zur Verfügung stehen. Demgegenüber seien derzeit 78 Gemeinden in NRW mit Breitband unversorgt, die Bewohner weiterer 82 Kommunen surften im Internet mit weniger als 1 mb/Sek. und würden damit als unterversorgt gelten. Der Ausschuss stellte fest, dass die Breitbandversorgung in den überwiegend ländlich strukturierten Räumen nach wie vor und mit deutlich zunehmender Tendenz hinter der Verfügbarkeit von Breitbandangeboten in den Ballungszentren zurückbleibe. Angesichts des stetig steigenden Breitbandbedarfs von Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten zeichneten sich ohne nachhaltige Gegensteuerung gravierende Standortnachteile für die betroffenen Kommunen bzw. Regionen ab. Vor diesem Hintergrund gab der Ausschuss seiner Erwartung Ausdruck, dass mit den „Forderungen und Empfehlungen des StGB NRW zur Breitbandversorgung“ konzertierte Maßnahmen zum flächendeckenden Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet vorangetrieben werden.
Weitere Diskussionsthemen des Ausschusses waren das Gesetzgebungsverfahren zur SGB II-Organisationsreform, die Verortung und Funktionswahrnehmung durch die sog. einheitlichen Ansprechpartner, der Dialog Wirtschaft und Verwaltung sowie Sachstandsberichte zur Novellierung des PBefG und zur Evaluierung des Straßenreinigungsgesetzes.
Az.: III/1 N 5