Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 332/2006 vom 24.04.2006

StGB NRW-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Auf Einladung von Bürgermeister Heimes und stellvertretendem Bürgermeister Knoche kam der StGB-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr unter Leitung von Ausschussvorsitzendem 1. Beigeordneten Rötters, Moers, am 23.03.2006 in Lennestadt zu seiner 92. Sitzung zusammen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Sitzung war die Situation des Bundes- und Landesstraßenbaus in NRW. Hierzu referierte Vorstandsmitglied Pagenkopf vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, der unter Hinweis auf die Ausgaben für den Straßenbau die Handlungsschwerpunkte des Landes darstellte. In erster Linie gehe es um die Verbesserung der großräumigen Transitverbindungen und um die Beseitigung von Netzengpässen und –lücken. Daneben werde die Entlastung von Siedlungsbereichen und die Erhöhung der Sicherheit und Verträglichkeit mit anderen Verkehrsarten angestrebt. Impulse seien aber auch durch die Verbesserung der Systemvernetzung und den Ausbau der Leit- und Telematiksysteme zu erzielen. In der Diskussion des Ausschusses wurden insbesondere Fragen des Erhaltungsmanagements erörtert. Unabdingbar sei eine netz- und objektbezogene Zustandserfassung und –bewertung der Anlagenteile, wozu der StGB NRW bereits 1999 entsprechende Empfehlungen gegeben hat.

Nach eingehenden Vorarbeiten der Geschäftsstelle und drei gut besuchten Fachtagungen verabschiedete der Ausschuss ferner die StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006. Hauptreferent Thomas erläuterte den Ansatz der Mustersatzung, die gemeinsamen Straßenreinigungs- und Winterwartungsleistungen von Kommune und Bürger praxisnah und möglichst rechtssicher zu regeln. Nach einer redaktionellen Endbearbeitung soll die Satzung Anfang Mai 2006 in den StGB-Medien veröffentlicht werden.

Der Ausschuss befasste sich darüber hinaus mit dem aktuellen Sachstand zur Verwaltungsstrukturreform und Fragen der Umsetzung des SGB II. Beschlüsse fasste er schließlich zur EU-Strukturförderung in NRW und zur Novellierung des Rechts der Kur- und Erholungsorte. Der Ausschuss unterstützt den von der Landesregierung verfolgten Ansatz einer Förderung aus den EU-Strukturfonds in Nordrhein-Westfalen ohne mikrogeografische Abgrenzung. Er ist der Auffassung, dass durch die Einwerbung von Kofinanzierungsbeiträgen aus privater Hand und durch einen Wettbewerb der Regionen nützliche Impulse für die Umsetzung der Lissabon-Strategie erreicht werden können. Über regionale Unterstützungsstrukturen wie Lenkungskreise und Agenturen soll die Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte gefördert werden. Ferner sollten die Regionalräte die Kompetenz erhalten, bei strukturwirksamen Vorhaben von regionaler Bedeutung im Rahmen EU-konformer regionaler Budgets eigenständig Fördermaßnahmen festzulegen.

Nachhaltig unterstützte der Ausschuss das Vorhaben der Geschäftsführungen von Heilbäderverband und Städte- und Gemeindebund, sich zu den aktuellen Bestrebungen zur Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Kur- und Erholungswesens in NRW gemeinsam zu positionieren. Es müsse gelingen, die Grundsätze der auf Bundesebene festgelegten Begriffsbestimmungen beizubehalten und alle Möglichkeiten einer Verschlankung und Vereinfachung im nordrhein-westfälischen Recht zu nutzen. Die bewährten Begriffe „Kur“, „Kurort“ und „Erholungsort“ sollten beibehalten und neue Prädikatisierungen allenfalls als Zusatzqualifizierungen zu bereits bestehenden Artbezeichnungen eingeführt werden. Bei jeglicher Veränderung des Prädikatisierungsrechts müsse erreicht werden, dass keine zusätzlichen Standards geschaffen, Qualitätsanforderungen wo immer möglich flexibilisiert und Verfahrensstandards abgebaut werden. Grundsatz müsse immer sein, Kommunen und Betrieben unnötige Kostenbelastungen und bürokratischen Aufwand zu ersparen. Schließlich setzte sich der Ausschuss nachdrücklich für eine Fortführung der Bedarfszuweisungen für Kurorte nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz ein. Die prädikatisierten Kurorte seien darauf angewiesen, dass sie bei der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen und ihren sonstigen kurbezogenen Aufwendungen gezielt unterstützt werden.

Die kommende Sitzung des Ausschusses soll am 25.10.2006 in Vlotho stattfinden.


Az.: III N 5

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