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StGB NRW-Mitteilung 118/2007 vom 22.12.2006
StGB NRW-Fachkonferenz zur sozialen Daseinsvorsorge
Nicht zuletzt durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II haben sich die Strukturen der Ämter bzw. Fachbereiche für Soziales in den kreisangehörigen Städte und Kommunen erheblich verändert. Im Übrigen wird bei der Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II teilweise nicht hinreichend deutlich, dass die Schwerpunkte kommunaler Sozialpolitik von der Betreuung Erwerbsunfähiger über das Engagement für Menschen mit Behinderungen und für Suchtgefährdete bis zur Senioren- und Familienpolitik breit gefächert sind.
Mit der Fachkonferenz „Soziale Daseinsvorsorge: Neuausrichtung kommunaler Kompetenzen und Handlungsfelder“ am 01. März 2007 in Neuss a. Rh. möchte der Städte- und Gemeindebund NRW Stellenwert und Organisation der sozialen Arbeit im kreisangehörigen Raum generell und an einzelnen Themenfeldern mit den kommunalen Praktikern erörtern. Vorgesehen sind folgende inhaltlichen Schwerpunkte:
• Kommunaler Aktionsradius bei der Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XII
• Kommunale Sozialpolitik im EU-Binnenmarkt
• Handlungserfordernisse bei der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege
• Weiterentwicklung der Altenhilfe
• Kommunale Familienpolitik, insbesondere Frühwarnsysteme und Integrationsfragen
• Handlungsansätze einer Politik für Menschen mit Behinderungen
• Wege nach einer verstärkten kommunalen Kooperation in Sucht- und Drogenfragen
• Leitbild kommunaler Sozialarbeit.
Angesprochen sind neben den Hauptverwaltungsbeamten vor allem die Dezernats-, Fachbereichs- und Amtsleitungen aus dem Sozialsektor der Mitgliedskommunen und Interessierte aus kreisfreien Städten, Kreisen und Verbänden. Anmeldungen zu der Tagung, die gut mit Pkw und ÖPNV erreichbar ist, werden möglichst bis zum 08. Februar 2007 an den StGB NRW (Frau Matthews, Tel.: 0211/4587-248, E-Mail: Ursula.Matthews@kommunen-in-nrw.de, Fax: 0211/94 33 39) erbeten.
Az.: III N 15