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StGB NRW-Mitteilung 52/2006 vom 14.12.2005
StGB NRW gegen Kürzungen bei Kindergärten
Mit großer Enttäuschung haben die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Ankündigung der NRW-Landesregierung aufgenommen, die Finanzierungsverpflichtung bei den Kindergärten um 116,7 Mio. Euro zu reduzieren. Die Kommunen wüssten sehr wohl um die enormen Finanznöte des Landes Nordrhein-Westfalen, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Mitte Dezember 2005 in Düsseldorf deutlich. Aber dieser Sparschritt verschaffe einseitig nur dem Land Luft. Er bringt Kommunen und Kindergartenträger in die familienpolitische Zwangslage, dass sie die Elternbeiträge massiv erhöhen müssen, so Schneider. Zudem führe der Plan, die Festlegung der - höheren - Elternbeiträge den Kommunen zu überlassen, zu Unfrieden und Auseinandersetzungen mit Trägern und Eltern vor Ort.
Erneut würden somit den Kommunen zusätzliche Finanzierungslasten und -risiken zugemutet. Das geschehe zu einem Zeitpunkt, da diese noch nicht einmal wissen, wie sie den bundesgesetzlich auferlegten Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger bewältigen sollen. Gleichzeitig würden durch das Pilotprojekt Familienzentren im Land Erwartungen geweckt, dass die Kindertagesstätten ihr Beratungs- und Betreuungsangebot deutlich ausweiten, legte Schneider dar.
Über Jahre hinweg sei der Bereich der Kindergärten partnerschaftlich zwischen Land, Kommunen, Kirchen und freier Wohlfahrtspflege weiterentwickelt worden. Dies habe es möglich gemacht, selbst erhebliche Mittelkürzungen aufzufangen, ohne dass die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen darunter litt. Dieser Konsens drohe nun durch den Teilrückzug des Landes aus der Kindergartenfinanzierung verloren zu gehen, gab Schneider zu bedenken. Auch die für Ende 2006 geplante Neugestaltung des Kindergartengesetzes sei dadurch in Gefahr. Der StGB NRW will das parlamentarische Verfahren zur Realisierung der Sparmaßnahmen intensiv nutzen, um für eine Fortsetzung des auf Verständigung beruhenden Weges der Kindergarten-Weiterentwicklung zu werben.
Az.: III 711