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StGB NRW-Mitteilung 308/2011 vom 07.06.2011
StGB NRW-Präsidium zum NRW-Aktionsplan Inklusion
In seiner Sitzung am 30.05.2011 hat das Präsidium die im Zwischenbericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN —Behindertenkonvention aufgeführte Zielsetzung, im Rahmen eines ressortübergreifenden Aktionsplans bestehende Regelungen und beabsichtigte Maßnahmen zur Gestaltung einer inklusiven Lebenswelt aufzuzeigen, unterstützt. Es stellte fest, dass bereits aktuell zahlreiche Normen bestehen, die dieses Ziel verfolgen und umsetzen. Ein wesentliches Anliegen müsse es daher sein, nach einer Bestandsanalyse bestehende Lücken im Landesrecht zu identifizieren sowie fachlich und finanziell tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Das Präsidium hat unterstrichen, dass Kommunen schon vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen ergriffen haben, die es im Rahmen des Aktionsplans gemeinsam von Land, kommunalen Spitzenverbänden sowie den Organisationen der Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln gilt. Es fordert insoweit eindeutige Aussagen, welche zusätzliche Aufgaben auf Städte, Gemeinden und Kreise zukommen und nach dem Konnexitätsgrundsatz vollständig auszugleichen sind.
Zudem stimmte das Präsidium dem Entwurf einer gemeinsamen Positionierung der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zum Thema Inklusion im Schulbereich zu.
Im Übrigen hat es die Forderung erneuert, die Kommunen bei ihren Leistungen für Menschen mit Behinderung insbesondere über eine Neuordnung der Eingliederungshilfe spürbar zu entlasten. Das Inklusionsziel sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch unter Beteiligung des Bundes solidarisch bewältigt werden muss.
Az.: III/2 850