Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 286/2010 vom 17.06.2010

StGB NRW-Präsidium zum U3-Ausbau

In seiner Sitzung am 09.06.2010 in Hemer hat das Präsidium des StGB NRW umfassend Planungs- und Finanzierungsfragen des U3-Ausbaus erörtert und folgenden Beschluss gefasst:

1.    Das Präsidium sieht mit der Normierung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege das auf dem Krippengipfel im April 2007 vereinbarte Finanzierungskonzept in Frage gestellt. Sowohl die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs als auch die Erweiterung der Bedarfskriterien ab 2009 haben die ursprüngliche Ausgangslage signifikant verändert mit der Folge, dass die den Berechnungen zugrunde gelegte Versorgungsquote von bundesweit 35% (NRW: 32 %) deutlich überschritten werden wird. Das Land wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auch bei einer Überschreitung des bislang festgelegten Versorgungsgrades nach 2013 eine Drittelbeteiligung des Bundes sichergestellt wird.

 

2.    Angesichts zahlreicher Signale aus der kommunalen Praxis bedarf die planungsrelevante Annahme, 30% des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige könnten über die Tagespflege erreicht werden, aus Sicht des Präsidiums einer sorgfältigen Überprüfung. Generell spricht sich das Präsidium bei der Betreuung unter Dreijähriger für eine transparente und mehrjährige landesseitige Planung aus, wie sie auch von den Jugendämtern erwartet wird.

 

3.    Nachdrücklich erneuert das Präsidium seine Forderung, die den Kommunen vom Bund bereitgestellten Betriebsmittel - wie es die Bund/Länder-Vereinbarung vorsieht — nicht im Landeshaushalt zu vereinnahmen, sondern den Kommunen vollständig und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres ungeschmälertes Engagement der Städte und Gemeinden beim Ausbau der Kinderbetreuung kann zudem — sollten die Investitionsmittel des Bundes aufgebraucht sein — nur erwartet werden, wenn das Land auch im investiven Bereich angemessene Anstrengungen unternimmt.

 

4.    Das Präsidium stellt fest, dass die Bedeutung der Tagespflege, flankiert durch gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere in ländlichen Regionen zunimmt. Das Handlungskonzept der Landesregierung zur Förderung der Kindertagespflege wird unterstützt, um mit den konzeptionellen Maßnahmen nicht nur mehr Personen für die Aufgabe zu gewinnen, sondern auch qualitative Aspekte stärker zu berücksichtigen. Hiermit verbunden ist die Erwartung, dass sich das Land — neben den Kommunen — dauerhaft adäquat und an den finanziellen Folgekosten beteiligt.

 

5.    Das Präsidium begrüßt eine frühzeitige Positionierung der Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände zur KiBiz-Revision im Jahr 2011. Neben der Praktikabilität der gesetzlichen Regelungen sollte insbesondere auch die Frage einer auskömmlichen Gruppenfinanzierung, die Beibehaltung von Sondertatbeständen (wie z.B. bei der Sprachförderung oder den Familienzentren) sowie die kommunale Forderung nach einer landeseinheitlichen Tabelle für Elternbeiträge Gegenstand der Überprüfung sein.

Az.: III/2 711-2

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