Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 134/2004 vom 15.01.2004

StGB NRW-Präsidium zur Abwasserberatung NRW

Das Präsidium des StGB NRW hat in seiner 155.Sitzung am 15.12.2003 die bis jetzt festzustellende große Bereitschaft der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßt, die Abwasserberatung NRW e.V. als Selbsthilfeeinrichtung ab dem 1.1.2005 über ein jährlich zu zahlendes pauschales Beratungsentgelt weiter zu finanzieren. Das Präsidium hat mit einstimmigen Beschluß den Städten und Gemeinden empfohlen, eine entsprechende Beratungsvereinbarung mit der Abwasserberatung NRW e.V. abzuschließen. Ebenso hat der Umweltausschuß des StGB NRW die große Mitwirkungsbereitschaft der Städte und Gemeinden an der Weiterfinanzierung ausdrücklich begrüßt und durch einstimmigen Beschluß den Städten und Gemeinden empfohlen, eine Beratungsvereinbarung mit der Abwasserberatung NRW e.V. abzuschließen.

Mit Datum vom 30. April 2003 hatte die Abwasserberatung NRW e.V. die Städte und Gemeinden darüber informiert, dass diese als Selbsthilfeinrichtung für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ihr allgemeines Beratungsangebot ab dem 01.01.2005
nur dann aufrechterhalten kann, wenn die Städte und Gemeinden bereit sind, ab diesem Zeitpunkt ein jährliches pauschales Beratungsentgelt zu zahlen.

Der Rücklauf von den Städten und Gemeinden ist bislang überaus positiv. Zum 15.1.2004 stellte sich der Rücklauf wie folgt dar: 334 Städte und Gemeinden von insgesamt 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben sich bislang zurückgemeldet. 268 Städte und Gemeinden haben eine Finanzierungszusage erteilt. Dieses entspricht einer Zustimmung von 80,24 %. Von den 62 Städten und Gemeinden, die den Antwortbogen bislang nicht zurückgeschickt haben, haben bereits viele Städte und Gemeinden signalisiert, auch noch eine Finanzierungszusage zu erteilen. Damit ist der Fortbestand der Abwasserberatung NRW e.V. ab dem 01.10.2005 grundsätzlich sichergestellt.

Für weitere Informationen stehen die Geschäftsführer der Abwasserberatung NRW (Herr Dipl.-Ing. Michael Lange (Tel.: 0211/430 77 20) und Herr Dr. jur. Peter Queitsch (Tel.: 0211/430 77 12) gerne zur Verfügung.

Az.: II/2 20-00 qu/g

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