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StGB NRW-Mitteilung 190/2002 vom 05.04.2002
StGB NRW-Präsidium zur PISA-Studie
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat sich in seiner 149. Sitzung am 06. März 2002 in Bergisch Gladbach mit den Schlußfolgerungen aus der PISA-Studie beschäftigt und hierzu folgenden Beschluß gefaßt:
"1. Das Präsidium stellt fest, daß die Ergebnisse der PISA-Studie 2000 gravierende Mängel im bundesdeutschen Bildungssystem offengelegt haben, denen mit geeigneten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu begegnen ist. Die Städte und Gemeinden werden hieran im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten mitwirken.
2. Das Präsidium ist der Auffassung, daß eine Verbesserung der Qualität von Bildung nur von der Umsetzung eines in sich stimmigen Gesamtkonzepts zu erwarten ist, das sich nicht in der Kopie von einzelnen Strukturelementen erfolgreicher Bildungssysteme anderer Länder erschöpfen darf. Dies setzt eine gründliche Analyse der Ursachen des schlechten Abschneidens deutscher Schüler voraus. Diese muß auch Einflußfaktoren wie den Stellenwert von Bildungsarbeit in der Gesellschaft und die Vorbereitung auf und Begleitung von schulischer Bildung durch die Familie einbeziehen.
3. Die derzeit in kurzer Abfolge unterbreiteten Vorschläge auch zur Änderung der organisatorischen Rahmenbedingungen von Bildung verstellen den Blick darauf, daß eine wesentliche Grundlage für den Schul- und Bildungserfolg die Qualität des Unterrichts und die ihm zugrunde liegenden pädagogischen und didaktischen Konzepte sind. Andere Gesichtspunkte, wie beispielsweise der Ausbau von Ganztagsschulen, das richtige Einschulungsalter, die Vorverlagerung von Lernen und Bildung in den vorschulischen Bereich sowie die Förderung der Selbständigkeit von Schule können hiervon nicht losgelöst diskutiert werden.
4. Soweit organisatorische Änderungen im Zuständigkeitsbereich der Träger von Schule und Jugendhilfe angezeigt sind, um die Rahmenbedingungen für eine andere Unterrichtsgestaltung zu verbessern, sind die erforderlichen Maßnahmen zwischen Land und Kommunen mit Blick auf ihre örtlichen und finanziellen Auswirkungen frühzeitig zu erörtern."
Der umfangreiche Vorbericht zu diesem Beschluß kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter organe/präsidium/sitzungen abgerufen werden, auf das die hauptamtlichen Verwaltungen zugreifen können.
Az.: IV/2-200-3/2