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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 206/2012 vom 29.03.2012
StGB NRW-Schulausschuss zu Veränderungen im Grundschulbereich
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat sich in seiner Sitzung am 28. März 2012 in Ahlen u.a. mit den Veränderungen im Grundschulbereich und in diesem Zusammenhang auch mit dem Referentenentwurf für ein 8. Schulrechtsänderungsgesetz beschäftigt.
Aus den beabsichtigten Änderungen können sich dann Probleme ergeben, wenn eine Grundschule einen Haupt- und einen Teilstandort hat und beim Teilstandort wegen geringer Schülerzahlen jahrgangsübergreifender Unterricht notwendig ist, jedenfalls nach Ablauf einer Übergangsfrist von 5 Jahren. Nach den der Geschäftsstelle vorliegenden Informationen muss dann zwingend auch am Hauptstandort jahrgangsübergreifender Unterricht stattfinden, und zwar selbst dann, wenn der Hauptstandort 3 oder mehr Züge hatte.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung steht auf dem Standpunkt, dass aus pädagogischen Gründen diese Lösung sinnvoll sei. Für Haupt- und Teilstandort soll eine Übergangsfrist von 5 Jahren gelten.Die Geschäftsstelle hat an dieser beabsichtigten Änderung bereits mündlich gegenüber dem MSW deutliche Kritik geäußert. Die Sachlage stelle sich aus der Sicht des Hauptstandortes so dar, dass der Teilstandort möglicherweise eine dominierende Rolle einnehme, da sich das pädagogische Konzept des Hauptstandortes an dem Teilstandort zu richten habe.
Im Ergebnis könne dies dazu führen, dass die Akzeptanz des Hauptstandortes stark eingeschränkt sei. Es sei möglich, dass unter diesen Voraussetzungen zahlreiche Kommunen auf einen Teilstandort gänzlich verzichten, da ein jahrgangsübergreifender Unterricht an einem Hauptstandort von den Eltern nicht akzeptiert werde. Man könne sich daher der Problematik nicht ausschließlich aus pädagogischer Sicht nähern.
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat am 28. März 2012 hierzu folgenden Beschluss gefasst:„Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass das Konzept des Landes zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen dahingehend geändert wird, dass bei jahrgangsübergreifendem Unterricht an einem Teilstandort an dem Hauptstandort ausnahmsweise jahrgangsbezogener Unterricht möglich ist. Die Schulkonferenz entscheidet, wie in der jeweiligen Schule gearbeitet wird“.
Az.: IV/2 211-31