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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 608/2007 vom 30.08.2007
StGB NRW-Seminar "Die neue Mustersatzung für Sondernutzungen"
Nach mehr als 20 Jahren soll die StGB-Mustersatzung zu Sondernutzungen den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie den Anforderungen der Praxis in Bezug auf Verwaltungsvereinfachung, Bürgerorientierung und Bürokratieabbau angepasst werden. StGB-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr sowie -Präsidium haben sich bereits eingehend mit diesem Vorhaben befasst und inhaltliche Vorgaben in Richtung auf eine möglichst strikte Begrenzung der StGB-Mustersatzung auf straßenrechtliche Regelungsnotwendigkeiten und die Umsetzung von Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Gebührenerhebung insbesondere durch einen Gebührenrahmen formuliert.
In dem StGB-Seminar „Die neue Mustersatzung für Sondernutzungen“ am Donnerstag, 15. November 2007 in Münster, soll der von einer kommunalen Arbeitsgruppe auf Grundlage der Vorarbeiten der Geschäftsstelle entwickelte Entwurf der neuen Mustersatzung vorgestellt und mit den Mitgliedskommunen eingehend erörtert werden. Neben der ergänzenden Vorstellung kommunaler Praxisbeispiele steht ein Grundsatzreferat eines der für Sondernutzungsrecht zuständigen Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung.
Anmeldungen zu dem Seminar, für das ein Tagungsentgelt von 125,-- Euro zzgl. ges. MWSt. erhoben wird, werden möglichst bis zum 31.10.2007 erbeten an die StGB-Geschäftsstelle, z.Hd. Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248, Fax: 0211/943339, E-Mail: Ursula.Matthews@kommunen-in-nrw.de).
Az.: III/1 N 16