Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 352/2010 vom 13.07.2010

StGB NRW-Seminar zur Vergabe von Jugendhilfe- und Sozialleistungen

Die Einordnung von Dienstleistungen und Beschaffungsvorgängen in der Jugendhilfe und im Sozialbereich ist rechtlich kompliziert und fachpolitisch umstritten. Lange Zeit war anerkannt, dass die Regelungen des Jugendhilferechts (SGB VIII) und der Sozialhilfe (SGB XII) gegenüber dem Vergaberecht (GWB) spezieller sind bzw. dieses im Hinblick auf das besondere jugendhilfe- oder sozialrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Aufgabenträger (Kommune), Leistungserbringer (freier Träger) und Leistungsempfänger (Bürger) verdrängen. In Deutschland anerkannte Grundsätze wie die der Trägerpluralität oder des Wahl- und Wunschrechts der Leistungsempfänger sprachen gegen die zwingende Anwendung des Vergaberechts.

Inzwischen geht der Europäische Gerichtshof von der Geltung der Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften des EG-Vertrags auch im Sozialleistungssektor aus, aktuellere Entscheidungen erkennen eine Kompatibilität von Sozialrecht und Vergaberecht. Mehr Klarheit zum zwingenden Anwendungsbereich förmlicher Vergabeverfahren erscheint nötig.

Auch unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Vergaben bzw. unabhängig von zwingenden Regelungen stellt sich die Frage, inwieweit die freiwillige Anwendung von Vergaberechtsgrundsätzen und vergaberechtlich geprägten Interessenbekundungsverfahren als Instrument der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe und im Sozialbereich eingesetzt werden kann. Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Effektivität spielen auch in diesen Rechtsbereichen eine immer wichtigere Rolle, weshalb einige Jugendämter und Sozialämter in NRW bereits interne Rankings oder Qualitätsvergleiche anstellen. Vor diesem Hintergrund möchte der StGB NRW mit seinem

Seminar „Vergabe von Jugendhilfe- und Sozialleistungen“
- Anforderungen, Probleme und Chancen -
am 08. September 2010 in Münster

über aktuelle rechtliche Entwicklungen zur Thematik informieren, Partner der Öffentlichen und der Freien Wohlfahrtspflege aus ihrer Sicht Position beziehen lassen und einen Meinungsaustausch zu konkreten Praxisberichten durchführen.

Anmeldungen sind möglichst bis zum 25. August 2010 zu richten an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248; FAX: 0211/4587-211; E-Mail: ursula.matthews@kommunen-in-nrw.de). Bestätigungen erfolgen bis zur Kapazitätsgrenze.

Az.: III N 15

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