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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 369/2012 vom 30.05.2012
StGB NRW-Umweltausschuss zum so genannten Fracking
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Städte- und Gemeindesbundes NRW hat zum Thema „Fracking“ (Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen) in seiner 118. Sitzung am 03.05.2012 in St. Augustin einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss unterstützt die Landesregierung ausdrücklich darin, sich auf der Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben im Hinblick auf die Erkundung und Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen (so genanntes Fracking) einzusetzen. Insbesondere muss eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Städte und Gemeinden sichergestellt werden.
Es muss ausgeschlossen werden, dass Grundwasservorkommen Schaden nehmen können und hierdurch auch die kommunale Trinkwasserversorgung gefährdet wird. Ebenso darf die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung durch etwaige Folgeschäden nicht beeinträchtigt werden.“
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hatte sich bereits in der 117. Sitzung am 21.11.2011 in Düsseldorf mit dem Thema beschäftigt. Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 2011 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll eine Entscheidungsgrundlage für die Landesregierung in NRW dafür bilden, ob Erkundungsbohrungen zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen in Nordrhein-Westfalen überhaupt zugelassen werden. Dieses ist durch das Umweltministerium in einer ersten Fachsitzung eines begleitenden Arbeitskreises zum beauftragten Gutachten am 23.02.2012 dargestellt worden. In diesem Arbeitskreis ist auch der Städte- und Gemeindebund NRW vertreten. Im Laufe des Jahres soll der begleitende Arbeitskreis mehrmals tagen.
Es sollen dann jeweils die Teilergebnisse aus dem Gutachten vorgestellt werden. Vorgesehen ist zurzeit, dass das endgültige Gutachten Ende September/Anfang Oktober 2012 im Arbeitskreis behandelt werden kann. Parallel zum Gutachtenauftrag der Landesregierung NRW hat auch das Umweltbundesamt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. In diesem Rechtsgutachten soll geklärt werden, welche Rechtsänderungen erforderlich sind, um ein geordnetes Verfahren zur Zulassung von Erkundungsbohrungen und späteren Gewinnungsbohrungen sicherzustellen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat im Nachgang zur Fachsitzung am 23.02.2012 mit Schreiben vom 30.03.2012 nochmals gegenüber dem Umweltministerium NRW deutlich gemacht, welche sorgfältigen Abklärungen im Gutachten erfolgen müssen. Das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft vom 30.03.2012 kann im Intranet des StGB NRW abgerufen werden unter Info und Service/Fachgebiete/Umwelt, Abfall und Abwasser und ist auch vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des StGB NRW am 03.05.2012 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Das Umweltministerium hatte mit Datum vom 04.04.2012 geantwortet. Auch dieses Antwortschreiben kann im Intranet des StGB NRW abgerufen werden.
Az.: II/2 qu-qu